Landesbibliothek - Benutzerausweis beantragen
In den Räumen der Landesbibliothek, die frei zugänglich sind, können Sie ohne Anmeldung die Medien nutzen und in den Katalogen recherchieren.
Sie benötigen einen Ausweis, wenn Sie:
- Bücher oder Medien nach Hause oder in die Lesesäle der Landesbibliothek entleihen oder
- Bestände aus den Magazinen der Landesbibliotheken einsehen oder deren elektronischen Angebote nutzen möchten oder
- einen Arbeitsplatz und ähnliches reservieren möchten.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anmeldung, das heißt für die Erstbeantragung eines Bibliotheksausweises, ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung.
Ablauf
Erstanmeldungen wie auch Verlängerungen bestehender Bibliotheksausweise können online oder persönlich erfolgen.
Das Formular liegt in den Landesbibliotheken ausoderstehtIhnenim Internetzum Download zur Verfügung.
Die Bibliothek stellt Ihnen den Ausweis bei persönlicher Beantragung vor Ort sofort aus.
Bei der Onlinebeantragung muss dieser persönlich und unter Vorlage der Originalausweisdokumente innerhalb einer Frist abgeholt werden.
Die Recherche oder Bestellung von Medien können Sie gegebenenfalls auch über das Internet erledigen. Die Bibliotheken sind untereinander vernetzt. Alle Onlinekataloge sind weltweit zugänglich.
Fristen
Badische Landesbibliothek: innerhalb von vier Wochen nach der Online-Anmeldung
Württembergische Landesbibliothek: innerhalb von sechs Wochen nach der Online-Anmeldung
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Nachweis des Wohnsitzes oder der Erwerbstätigkeit in Baden-Württemberg
Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebestätigung
Minderjährige: zusätzlich Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten
Ausländische Personen: zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens drei Monate gültig ist. Für Bürger der Europäischen Union ist keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Wenn Sie Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten: entsprechende Nachweise
Gebühren
für Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen: für eine Jahreskarte 30,00 EUR
für Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, Arbeitslose sowie Empfänger von Leistungen der Grundsicherung: für eine Jahreskarte 15,00 EUR
für Personen, die die Bibliothek weniger als drei Monate benutzen: 8,00 EUR
Schüler, Studierende, Auszubildende, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen
öffentliche Bibliotheken in Baden-Württemberg, die dem regionalen Leihverkehr angeschlossen sind, und
Institutionen des Landes Baden-Württemberg, die die Bibliotheken für dienstliche Zwecke nutzen.
Zuständigkeit
die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg oder
die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen
Rechtsgrundlage
Bibliotheksgebührenverordnung (BiblGebVO)
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
Auch wenn Sie nicht in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können die Landesbibliotheken Ihnen die Benutzung gewähren. Die Landesbibliotheken können diese Zulassung mit Auflagen versehen.
Weitergehende Informationen zur Nutzung können auf den Websites der Landesbibliotheken abgerufen werden.
Freigabevermerk
02.03.2026 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg