Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Reisegewerbe) - Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Landeskriminalamt beantragen
Wenn Sie im Reisegewerbe bestimmte Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts (LKA). Diese müssen Sie beantragen.
Das LKA erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung folgenden Personen:
- der Herstellerin oder dem Hersteller eines Spiels, wenn es sich um eine serienmäßig produzierte Spieleinrichtung handelt.
Er oder sie erhält dann für jeden Nachbau der Spieleinrichtung einen Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung. - in allen anderen Fällen: dem Veranstalter des Spiels
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält die folgenden Informationen:
- Bezeichnung des Spiels
- Firmenbezeichnung und Sitz der Herstellerin oder des Herstellers beziehungsweise Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort des Veranstalters
- Beschreibung des Spiels und des Spielablaufs, gegebenenfalls mit Abbildungen und Übersichtszeichnungen
- Spielregeln und Gewinnplan
- Auflistung der Plätze, an denen Sie das Spiel veranstalten dürfen
- Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung
- eventuell Nebenbestimmungen
Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigungen können auch befristet oder mit Auflagen verbunden erteilt werden.
Voraussetzungen
Bei dem zu prüfenden Spiel handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel.
Geschicklichkeitsspiele sind Spiele, bei denen die spielende Person nach Spieleinrichtung und Spielregeln mit hoherWahrscheinlichkeit den Ausgang des Spiels bestimmt. Dazu setzt sie ihre Geschicklichkeit oder ihr Wissen ein.Bei serienmäßig produzierten Nachbauten der Spieleinrichtung: Diese stimmen mit dem vom Landeskriminalamt geprüften Muster überein.
die Gefahr besteht, dass der Spieler oder die Spielerin in kurzer Zeit unangemessen hohe Verluste erleidet oder
das Spiel durch eine Veränderung der Spielbedingungen oder durch Veränderung der Spieleinrichtung mit einfachen Mitteln als unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) veranstaltet werden kann.
Das ist der Fall, wenn
- es sich um Karten-, Würfel- oder Kugelspiele handelt, die von einem Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB abgeleitet sind oder
- das Spiel nach den zur Prüfung eingereichten Bedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
es sich um Karten-, Würfel- oder Kugelspiele handelt, die von einem Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB abgeleitet sind oder
das Spiel nach den zur Prüfung eingereichten Bedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
es sich um Karten-, Würfel- oder Kugelspiele handelt, die von einem Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB abgeleitet sind oder
das Spiel nach den zur Prüfung eingereichten Bedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
Ablauf
Bezeichnung des Ortes, an dem das Spiel veranstaltet wird
Dauer, für die das Spiel veranstaltet wird
Name und Erreichbarkeit des verantwortlichen Veranstalters
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig. Das Landeskriminalamt kann eine Prüfung des Antrags durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut für erforderlich halten.
Bearbeitungsdauer
ungefähr vier Wochen
Sind Sachverständigengutachten erforderlich, kann sich die Bearbeitungsdauer erhöhen.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Spielbeschreibung
Spielregeln
wenn nach Art des Spiels erforderlich: Berechnung der Auszahlungs- und Treffererwartung
weitere Unterlagen können erforderlich sein, beispielsweise
- eine betriebsfertige Einrichtung, wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt
- Muster der Spieleinrichtung oder einzelner Teile
eine betriebsfertige Einrichtung, wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt
Muster der Spieleinrichtung oder einzelner Teile
eine betriebsfertige Einrichtung, wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt
Muster der Spieleinrichtung oder einzelner Teile
Gebühren
Wenn Sachverständigengutachten erforderlich sind, fallen dafür Kosten an.
Zuständigkeit
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
nachträglich Gründe bekannt werden, die der Ausstellung entgegengestanden hätten,
Sie zugelassene Spieleinrichtungen in ihren Merkmalen verändern oder
Sie ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstalten.
Freigabevermerk
04.08.2023 Innenministerium Baden-Württemberg