Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Wohnraumförderung - Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand beantragen

Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • energetische Sanierung beziehungsweise
  • altersgerechter Umbau von Mietwohnraum.

Hierfür stehen Ihnen zwei Förderlinien zur Auswahl:

  • Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen
  • Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

 

Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

In dieser Förderlinie werden keine neuen Miet- und Belegungsbindungen begründet.

Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Die Darlehen sind zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.

Für einen bestimmten Zeitraum muss der geförderte Wohnraum als Mietwohnraum zur Verfügung stehen; währenddessen ist auch eine modernisierungsbedingte Erhöhung der Miete eingeschränkt.

 

Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Gefördert werden die oben genannten Vorhaben mit einer Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand.

Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschussförderung.

 

Voraussetzungen

  • Sie wollen Ihren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierefrei gestalten

  • Die von Ihnen geplanten Maßnahmen erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beziehungsweise der entsprechenden DIN-Norm

  • Die erforderlichen EU-beihilferechtlichen Vorgaben (Verbot der Überkompensation) werden eingehalten

Ablauf

  • Sie müssen die Förderung bei der L-Bank beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).

  • Bei der L-Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder der E-Mail-Adresse mietwohnungsbau@l-bank.de auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.

  • Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie dort oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.

  • Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen ebenfalls unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder per E-Mail an mietwohnungsbau@l-bank.de vor allem auch bei Finanzierungsfragen.

Fristen

Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie beispielsweise im Antragsvordruck auf der Homepage der L-Bank oder erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Gebühren

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Zuständigkeit

  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt

  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022)

Landeswohnraumförderungsgesetz(LWoFG)

Hinweise des Ministeriums für Städte und Gemeinden zur Änderung des LWoFG (Stand: 11.08.2025)

Durchführungshinweise zum Landeswohnraumförderungsgesetz

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.

Sonstiges

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

22.01.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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