Wohnraumförderung - Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand beantragen
Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
- energetische Sanierung beziehungsweise
- altersgerechter Umbau von Mietwohnraum.
Hierfür stehen Ihnen zwei Förderlinien zur Auswahl:
- Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen
- Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen
Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen
In dieser Förderlinie werden keine neuen Miet- und Belegungsbindungen begründet.
Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Die Darlehen sind zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.
Für einen bestimmten Zeitraum muss der geförderte Wohnraum als Mietwohnraum zur Verfügung stehen; währenddessen ist auch eine modernisierungsbedingte Erhöhung der Miete eingeschränkt.
Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen
Gefördert werden die oben genannten Vorhaben mit einer Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand.
Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschussförderung.
Voraussetzungen
Sie wollen Ihren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierefrei gestalten
Die von Ihnen geplanten Maßnahmen erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beziehungsweise der entsprechenden DIN-Norm
Die erforderlichen EU-beihilferechtlichen Vorgaben (Verbot der Überkompensation) werden eingehalten
Ablauf
Sie müssen die Förderung bei der L-Bank beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Bei der L-Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder der E-Mail-Adresse mietwohnungsbau@l-bank.de auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.
Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie dort oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.
Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen ebenfalls unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder per E-Mail an mietwohnungsbau@l-bank.de vor allem auch bei Finanzierungsfragen.
Fristen
Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie beispielsweise im Antragsvordruck auf der Homepage der L-Bank oder erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Gebühren
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Zuständigkeit
in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes
Rechtsgrundlage
Landeswohnraumförderungsgesetz(LWoFG)
Hinweise des Ministeriums für Städte und Gemeinden zur Änderung des LWoFG (Stand: 11.08.2025)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.
Sonstiges
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
22.01.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg