Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen

Mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit einem Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.

Bevor Sie Ihren Rentenantrag einreichen, sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf klären. So können Sie eventuell fehlende rentenrechtliche Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung durchführen lassen (die Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können).

Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente Ihre Schwerbehinderteneigenschaft aufgehoben wird.

Voraussetzungen

  • bei Rentenbeginn die Schwerbehinderteneigenschaft erfüllt,

  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erreicht und

  • das für Sie maßgebliche Lebensalter erfüllt.

  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,

  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen,

  • Ersatzzeiten,

  • Anrechnungszeiten (beispielsweise Schul-, Fachschul und Hochschulzeiten, Arbeitslosengeldbezug, Krankengeldbezug),

  • Berücksichtigungszeiten wegen Pflege und Kindererziehung,

  • Wartezeitmonate aus einem Versorgungsausgleich oder einem Rentensplitting,

  • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung sowie,

  • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind und

  • Zurechnungszeiten.

Ablauf

  • Laden Sie das Antragsformular zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.

  • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder

    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder
    • in einer der örtlichen Auskunfts- und Beratungsstellen abgeben.

  • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder

  • in einer der örtlichen Auskunfts- und Beratungsstellen abgeben.

  • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder

  • in einer der örtlichen Auskunfts- und Beratungsstellen abgeben.

  • Besuchen Sie das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung. Wählen Sie dort die Rubrik Online-Services und dort den Bereich Antrag stellen.

  • Füllen Sie das Online-Formular zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.

  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

  • Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag elektronisch aufgenommen und weitergeleitet.

Fristen

  • Beantragung Ihrer Rente: bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

  • Zahlung der Altersrente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zeitnah.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

  • Ihre Sozialversicherungsnummer

  • Schwerbehindertenausweis oder -bescheid

  • Bankverbindung (IBAN, BIC)

  • Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer)

  • Geburtsurkunden der Kinder oder Familienstammbuch (auch bei Vätern - wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner (KVdR))

  • Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Krankenversichertennummer (KVNR)

  • wenn Sie zurzeit Sozialleistungen beziehen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft)

  • wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde

Gebühren

keine

Zuständigkeit

Ihr Rentenversicherungsträger

Rechtsgrundlage

  • § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • § 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

08.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zuständige Mitarbeiter

Selina Kammerer
Sachbearbeitung Sozialwesen und Kindertageseinrichtungen, Rentenangelegenheiten
07043 10332kammerer(@)maulbronn.de

Zugehörige Lebenslagen

Erleichterungen und Hilfen
Neben der Rente hinzuverdienen
Altersvorsorge und Ruhestand
Gesetzliche Rentenversicherung
Behinderung
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