Umschulung wegen Berufskrankheit beantragen
Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit, die Ihnen die Ausübung Ihres bisherigen Berufs unmöglich macht? Wenn Sie erwerbsfähig sind, finanziert die Unfallversicherung unter Umständen eine Umschulung in einen anderen Beruf.
Hinweis: Möglich sind auch andere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, zum Beispiel Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen. Das Ziel der Maßnahmen ist vorrangig die Wiedereingliederung in das Berufsleben.
Umschulungen finden meist in Berufsförderungswerken statt. Für die Dauer der Umschulung erhalten Sie ein Übergangsgeld. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie auch eine Rente erhalten.
Je nachdem, von welchem Beruf aus Sie sich in welchen umschulen lassen, kann die Umschulung unterschiedlich lange dauern.
Voraussetzungen
Ihre Krankheit wurde als Berufskrankheit festgestellt.
Durch die Krankheit drohen Sie erwerbsunfähig zu werden, falls Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben.
Ablauf
wie groß Ihre Chancen auf eine Umschulung sind und
ob in Ihrem Fall andere Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoller wären.
Fristen
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Fragen Sie Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger, welche Dokumente Sie benötigen.
Gebühren
keine
Die Kosten für die Kurse und für die Unterbringung in einem Berufsförderungswerk bekommen Sie ersetzt.
Zuständigkeit
die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie
die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Sonstiges
Vertiefende Informationen
Weitere Hinweise finden Sie unter Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Freigabevermerk
27.05.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg