Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen

Auf Antrag können Messen, Ausstellungen und Märkte unter bestimmten Voraussetzungen festgesetzt werden.

Festgesetzte Messen, Ausstellungen und Märkte genießen die sogenannten Marktprivilegien, das heißt sie sind überwiegend von der Einhaltung bestimmter Vorschriften, beispielsweise zur Ladenöffnung oder zur Arbeitszeit, befreit. Für festgesetzte Wochenmärkte, Jahrmärkte und Spezialmärkte gilt eine Durchführungspflicht.

Voraussetzungen

  • Vorliegen einer festsetzungsfähigen Veranstaltung, wie sie in der Gewerbeordnung bezogen auf die verschiedenen Arten der Veranstaltung im Einzelnen beschrieben wird
    Beispiel: Vorliegen der Merkmale einer Messe, eines Großmarktes oder eines Spezialmarktes

  • persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person und der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen

  • Erfüllung der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen nach der Gewerbeordnung, beispielsweise

    • müssen Vorkehrungen zum Schutz der Besucher getroffen werden,
    • darf die Durchführung der Veranstaltung nicht dem öffentlichen Interessen widersprechen, zum Beispiel gegen Vorschriften des Baurechts oder des Immissionsschutzrechts, etwa gegen Lärm, oder solche des Feiertagsrechts verstoßen oder sonstige erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung befürchten lassen, etwa aufgrund des Straßen- beziehungsweise . Besucherverkehrs

  • müssen Vorkehrungen zum Schutz der Besucher getroffen werden,

  • darf die Durchführung der Veranstaltung nicht dem öffentlichen Interessen widersprechen, zum Beispiel gegen Vorschriften des Baurechts oder des Immissionsschutzrechts, etwa gegen Lärm, oder solche des Feiertagsrechts verstoßen oder sonstige erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung befürchten lassen, etwa aufgrund des Straßen- beziehungsweise . Besucherverkehrs

  • geeigneter Veranstaltungsort (zum Beispiel dürfen Spezialmärkte nicht in Ladengeschäften stattfinden)

  • müssen Vorkehrungen zum Schutz der Besucher getroffen werden,

  • darf die Durchführung der Veranstaltung nicht dem öffentlichen Interessen widersprechen, zum Beispiel gegen Vorschriften des Baurechts oder des Immissionsschutzrechts, etwa gegen Lärm, oder solche des Feiertagsrechts verstoßen oder sonstige erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung befürchten lassen, etwa aufgrund des Straßen- beziehungsweise . Besucherverkehrs

Ablauf

  • Name des Veranstalters

  • Datum, Dauer (Beginn und Ende), Uhrzeit (tägliche Öffnungszeiten) und Ort der Veranstaltung

  • Gegenstand der Veranstaltung ( Beschreibung der Veranstaltung nach ihren Merkmalen)

  • Insbesondere: Angaben zum Waren- und Leistungsangebot

Fristen

Es empfiehlt sich, den Antrag spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers

  • Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das veranstaltende Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

  • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen

  • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für diese selbst und für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen

  • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts

  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts

  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts

  • voraussichtliche Teilnehmerliste

  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren oder Dienstleistungen

  • Gegebenenfalls die von Ihnen als Veranstalter festgesetzten Teilnahmebedingungen

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung oder der Rechtsverordnung des Landratsamts.

Zuständigkeit

  • die Stadtverwaltung,

  • das Landratsamt oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft, sofern sie mehr als 20.000 Einwohner hat.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Klage

Sonstiges

Nähere Informationen über die Veranstaltung von Wochenmärkten finden Sie im Text "Durchführung von Wochenmärkten".

Grundsätzlich darf jedermann an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalter können Sie die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten von der Teilnahme ausschließen, vor allem wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht. Die Auswahl unter den Bewerbern muss nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.

Freigabevermerk

04.08.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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