Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen

In der Hauptsache können Sie gegen Entscheidungen der Vergabekammer sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen.

Die sofortige Beschwerde schiebt die Entscheidung der Vergabekammer auf. Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag nicht erteilen.

Hinweis: Will der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag trotz der Beschwerde erteilen, muss er das schriftlich beantragen und begründen. Das Beschwerdegericht kann die Fortsetzung des Verfahrens und die Zuschlagserteilung gestatten. Bei der Entscheidung muss das Gericht folgendes berücksichtigen:

  • ob die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die Beschwerde größer sind als die damit verbundenen Vorteile,
  • die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde,
  • Ihre allgemeinen Aussichten im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten,
  • das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens.

Sie müssen sich im Beschwerdeverfahren von einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten lassen.

Achtung: Juristische Personen des öffentlichen Rechts benötigen keine anwaltliche Vertretung.

Voraussetzungen

Die Vergabekammer hat entschieden.

Ablauf

  • Erklärung, inwieweit Sie die Entscheidung der Vergabekammer anfechten möchten und eine abweichende Entscheidung beantragen,

  • Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die sich Ihre Beschwerde stützt.

  • in der Sache selbst entscheiden oder

  • die Vergabekammer zu einer neuen Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts verpflichten.

Fristen

zwei Wochen ab der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

Die Gebühr für die sofortige Beschwerde richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz und ist damit abhängig vom Streitwert.

Zuständigkeit

  • für alle Vergabearten öffentlicher Auftraggeber, die in Baden-Württemberg ihren Sitz haben: der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe

  • für die Aufträge des Bundes und anderer öffentlicher Auftraggeber: das Oberlandesgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die jeweilige Vergabekammer ihren Sitz hat

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Beschwerde beim Beschwerdegericht

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

30.12.2025 Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Zur Leistungen Übersicht