Niederlassungserlaubnis beantragen
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis?
Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.
Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in ausdrücklichen Ausnahmefällen Nebenbestimmungen enthalten.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung haben, können Sie in direktem Anschluss keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Zeiten, in denen Sie sich zum Studium oder zur Ausbildung im Bundesgebiet aufgehalten haben, rechnet Ihnen die zuständige Stelle aber zur Hälfte auf die erforderlichen Aufenthaltszeiten für eine Niederlassungserlaubnis an.
Voraussetzungen
Ihre Identität ist geklärt, und Sie erfüllen die Passpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,beispielsweise eine begangene Straftat, stehen der Erteilung nicht entgegen.
Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch kürzere Fristen gelten.Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
Ablauf
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen (elektronischer Aufenthaltstitel - eAT)
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
Nachweis über Vorstrafen
Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
Gebühren
Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.
Zuständigkeit
wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen:
- Hochqualifizierte
- Fachkräfte (abgeschlossene inländische Berufsausbildung oder Studium)
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- ehemalige Deutsche
- Selbstständige
- Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
- Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge
Fachkräfte (abgeschlossene inländische Berufsausbildung oder Studium)
Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
Fachkräfte (abgeschlossene inländische Berufsausbildung oder Studium)
Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
Freigabevermerk
21.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg