Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Tierquälerei anzeigen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Vorfall beobachtet.

  • Sie haben einen begründeten Verdacht.

Ablauf

  • der nächsten Polizeidienstelle oder

  • dem zuständigen Veterinäramt

  • Ort

  • Zeit

  • Art des Vorfalls

  • Ablauf des Vorfalls

  • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden

  • beteiligte Personen und Zeugen(wenn bekannt)

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

  • die Polizei oder

  • das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde

    Untere Verwaltungsbehörde ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung

  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung

  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz

Rechtsbehelf

keiner

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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