Tierquälerei anzeigen
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.
Voraussetzungen
Sie haben einen Vorfall beobachtet.
Sie haben einen begründeten Verdacht.
Ablauf
der nächsten Polizeidienstelle oder
dem zuständigen Veterinäramt
Ort
Zeit
Art des Vorfalls
Ablauf des Vorfalls
betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
beteiligte Personen und Zeugen(wenn bekannt)
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Gebühren
keine
Zuständigkeit
die Polizei oder
das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde
Untere Verwaltungsbehörde ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keiner
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg