Leistungen der Deutschen Rentenversicherung - Übergangsgeld
Übergangsgeld können Sie beantragen während einer Leistung zur Prävention, Leistung zur medizinischen Rehabilitation, Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistung zur Nachsorge und sonstigen Leistungen zur Teilhabe.
Das Übergangsgeld hat dabei eine Entgeltersatzfunktion und soll Sie während der Dauer der Rehabilitationsmaßnahme wirtschaftlich absichern.
Einen Anspruch auf Übergangsgeld haben Sie nur, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11 SGB VI) erfüllt sind.
Voraussetzungen
eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation),
eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation,
eine Leistung zur Prävention oder
eine sonstige Leistung zur Teilhabe
eine stufenweisen Wiedereingliederung
68 Prozent oder
75 Prozent, wenn ein Kind / Stiefkind vorhanden ist, das einen Anspruch auf Kindergeld auslöst oder Versicherte von Ehegatten oder Lebenspartnern gepflegt werden und diese deshalb einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können,
Ablauf
Die Antragsformulare für die Berechnung des Übergangsgeldes liegen dem Bewilligungsbescheid der Leistung zur Teilhabe bei. Die Rentenversicherung errechnet die Höhe des Ihnen zustehenden Übergangsgeldes und überweist es auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung.
Fristen
Liegt kein Nachweis über eine Elterneigenschaft vor, ist vom Übergangsgeld zusätzlich der Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung abzuführen. Wird der Nachweis über das Vorliegen der Elterneigenschaft innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Übergangsgeld-Bewilligungsbescheides erbracht, erfolgt eine Neuberechnung des Übergangsgeldes rückwirkend ab Beginn unter Berücksichtigung der Elterneigenschaft.
Wird der Nachweis zu einem späteren Zeitpunkt erbracht, wird die Elterneigenschaft ab Beginn des Monats berücksichtigt, der dem Monat folgt, in dem der Nachweis über das Vorliegen der Elterneigenschaft erbracht wurde.
Bearbeitungsdauer
Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, erfolgt die Berechnung des Übergangsgeldes.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Die Antragsunterlagen werden Ihnen mit dem Bewilligungsbescheid der Leistung zur Teilhabe von Ihrem Rentenversicherungsträger übersandt. Sollten darüber hinaus weitere Unterlagen erforderlich sein, werden diese von Ihrem Rentenversicherungsträger angefordert.
Gebühren
keine
Zuständigkeit
Deutsche Rentenversicherung
Rechtsgrundlage
§ 11 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
§ 20 Anspruch
§ 21 Höhe und Berechnung
§ 64 Ergänzende Leistungen
§ 65 Leistungen zum Lebensunterhalt
§ 66 Höhe und Berechnung des Übergangsgelds
§ 67 Berechnung des Regelentgelts
§ 68 Berechnungsgrundlage in Sonderfällen
§ 69 Kontinuität der Bemessungsgrundlage
§ 70 Anpassung der Entgeltersatzleistungen
§ 71 Weiterzahlung der Leistungen
§ 72 Einkommensanrechnung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen zum Übergangsgeld finden Sie unter: Warum Reha? | Übergangsgeld | Deutsche Rentenversicherung
Freigabevermerk
30.10.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg