Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Schulfremdenprüfung beantragen

Damit können Sie diese Abschlüsse nachträglich erwerben:

  • Hauptschulabschluss
  • Werkrealschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Hochschulreife

Hinweis: Sie haben einen Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache? In diesem Fall können Sie die Schulfremdenprüfung auch nur in der Fremdsprache ablegen.

Sie müssen sich selbstständig vorbereiten.

Tipp: Viele Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung an.

Die Prüfung findet im Folgejahr am Ende des Schuljahres statt - meist zeitgleich mit der entsprechenden Prüfung an öffentlichen Schulen.

Voraussetzungen

  • Sie haben die angestrebte Abschlussprüfung weder bereits mit Erfolg noch zweimal erfolglos abgelegt.

  • Sie würden durch die Schulfremdenprüfung diese Prüfung nicht eher ablegen, als Sie es bei normalem Schulbesuch könnten.

  • Für den Hauptschulabschluss:
    Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit entsprechendem Bildungsgang (mehr).
    Ausnahme:

    • Sie besuchen die 9. Klasse eines Gymnasiums und Ihre Versetzung in die 10. Klasse ist gefährdet; bei Nichtversetzung müssten Sie das Gymnasium verlassen,

  • Sie besuchen die 9. Klasse eines Gymnasiums und Ihre Versetzung in die 10. Klasse ist gefährdet; bei Nichtversetzung müssten Sie das Gymnasium verlassen,

  • Für den Werkrealschulabschluss:
    Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein SBBZ mit entsprechendem Bildungsgang.

  • Für den Realschulabschluss:
    Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein SBBZ mit entsprechendem Bildungsgang.
    Ausnahme:

    • Sie besuchen die 10. Klasse eines Gymnasiums,
    • Ihre Versetzung ist gefährdet und
    • bei Nichtversetzung müssten Sie Ihre Schule verlassen.

  • Sie besuchen die 10. Klasse eines Gymnasiums,

  • Ihre Versetzung ist gefährdet und

  • bei Nichtversetzung müssten Sie Ihre Schule verlassen.

  • Für die Hochschulreife (Fachhochschulreife beziehungsweise allgemeine Hochschulreife):
    Sie besuchen im Schuljahr, in dem die Prüfung abgenommen wird, kein öffentliches oder staatlich anerkanntes privates Gymnasium bzw. keine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, kein Abendgymnasium und auch kein Kolleg. Sie haben in Baden-Württemberg Ihren ständigen Wohnsitz oder wurden an einem staatlich genehmigten privaten Gymnasium oder an einer sonstigen Unterrichtseinrichtung in Baden-Württemberg auf die Abiturprüfung für Schulfremde vorbereitet.

  • Sie besuchen die 10. Klasse eines Gymnasiums,

  • Ihre Versetzung ist gefährdet und

  • bei Nichtversetzung müssten Sie Ihre Schule verlassen.

Ablauf

Die Zulassung zur Schulfremdenprüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Werden Sie zugelassen, erhalten Sie eine Mitteilung über Termin und Ort, an dem die Prüfung stattfindet. Bei Nichtzulassung erhalten Sie eine Ablehnung mit schriftlicher Begründung.

Hinweis:Eine nichtbestandene Prüfung können Sie einmal wiederholen,frühestens nach einem Jahr.

Fristen

  • Hauptschulabschluss: 1. März

  • Werkrealschulabschluss: 1. März

  • Realschulabschluss: 1. März

  • Hochschulreife: 1. Oktober

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Lebenslauf mit Angaben

    • über den bisherigen Bildungsgang
    • gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit

  • über den bisherigen Bildungsgang

  • gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit

  • Geburtsurkunde oder ein anderer, von einer öffentlichen Stelle ausgestellter Identitätsnachweis, etwa ein Personalausweis oder Reisepass

  • Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (als beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen)

  • Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung (möglicherweise mit Nachweisen)

  • für den Hauptschulabschluss zusätzlich:

    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Hauptschulabschlussprüfung teilgenommen haben
    • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen
    • Benennung und Beschreibung des Themas der Präsentationsprüfung
    • wenn Sie die Klasse 9 des Gymnasiums besuchen, letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung

  • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Hauptschulabschlussprüfung teilgenommen haben

  • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

  • Benennung und Beschreibung des Themas der Präsentationsprüfung

  • wenn Sie die Klasse 9 des Gymnasiums besuchen, letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung

  • für den Werkrealschulabschluss zusätzlich:

    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Werkrealschulabschlussprüfung teilgenommen haben
    • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

  • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Werkrealschulabschlussprüfung teilgenommen haben

  • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

  • für den Realschulabschluss zusätzlich:

    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie bereits an der Realschulabschlussprüfung teilgenommen haben
    • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen
    • wenn Sie die Klasse 10 des Gymnasiums besuchen, die letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung

  • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie bereits an der Realschulabschlussprüfung teilgenommen haben

  • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

  • wenn Sie die Klasse 10 des Gymnasiums besuchen, die letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung

  • für die Hochschulreife zusätzlich:

    • Passbild
    • Nachweis über einen Realschulabschluss oder einem diesem Abschluss gleichwertigen Bildungsstand
    • Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie bereits an einer Prüfung zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife teilgenommen haben
    • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

  • Passbild

  • Nachweis über einen Realschulabschluss oder einem diesem Abschluss gleichwertigen Bildungsstand

  • Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie bereits an einer Prüfung zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife teilgenommen haben

  • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

  • über den bisherigen Bildungsgang

  • gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit

  • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Hauptschulabschlussprüfung teilgenommen haben

  • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

  • Benennung und Beschreibung des Themas der Präsentationsprüfung

  • wenn Sie die Klasse 9 des Gymnasiums besuchen, letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung

  • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Werkrealschulabschlussprüfung teilgenommen haben

  • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

  • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie bereits an der Realschulabschlussprüfung teilgenommen haben

  • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

  • wenn Sie die Klasse 10 des Gymnasiums besuchen, die letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung

  • Passbild

  • Nachweis über einen Realschulabschluss oder einem diesem Abschluss gleichwertigen Bildungsstand

  • Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie bereits an einer Prüfung zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife teilgenommen haben

  • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

Gebühren

keine

Zuständigkeit

  • Hauptschulabschluss, Werkrealschulabschluss und Realschulabschluss: das für Ihren Wohnsitz zuständige Staatliche Schulamt

  • Hochschulreife: in der Regel das für Ihren Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium

Rechtsbehelf

Gegen die Nichtzulassung zur Schulfremdenprüfung kann bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

Sonstiges

Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des Kultusministeriums unter der Rubik Schule bei den Schularten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

27.03.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg

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