Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
In vielen Städten und Gemeinden erhalten Sie eine Liste der bestehenden Kindertageseinrichtungen. Diese Liste erhalten Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.
Kindertageseinrichtungen sind
- Kinderkrippen,
- Kindergärten und
- Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.
Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutzgegen Masern besteht.
Ablauf
tägliche Betreuungszeit,
Betreuungskosten und
Kündigungsfristen.
Fristen
abhängig von der Einrichtung
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
Gebühren
vom Einkommen der Eltern,
von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
von der Betreuungszeit.
Zuständigkeit
der Träger der Einrichtung oder
die Gemeindeverwaltung oder
direkt die Kindergartenleitung
Rechtsgrundlage
§ 4 Ärztliche Untersuchung
§ 6 Elternbeiträge bei freien Trägern
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.
Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.
Freigabevermerk
13.05.2025 Kultusministerium Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg