Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im Baubereich (VOB) beantragen

Durch Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren können Bauunternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation nachweisen. Das Verfahren umfasst

  • die Befähigung,
  • die Erlaubnis zur Berufsausübung,
  • die wirtschaftliche, finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit und
  • mögliche Ausschlussgründe.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Unternehmen ein Zertifikat und eine Nummer. Unter dieser ist die Präqualifikation Ihres Unternehmens in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. eingetragen. Mit dem Zertifikat oder der Nummer können Sie in Angebotsschreiben für öffentliche Bauaufträge Ihre Qualifikation nachweisen.

Hinweis: Das Präqualifikationsverzeichnis ist allgemein zugänglich. Öffentliche Auftraggeber können darin auch die der Präqualifikation zugrunde liegenden Nachweise einsehen.

Voraussetzungen

Sie möchten am Präqualifikationsverfahren teilnehmen.

Ablauf

Wenden Sie sich an eine Präqualifizierungsstelle. Dort erhalten Sie das notwendige Antragsformular. Reichen Sie dieses dort ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Präqualifikation, übermittelt die Präqualifizierungsstelle Ihre Daten dem Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Dieser trägt Ihr Unternehmen in das Präqualifikationsverzeichnis ein.

Fristen

Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Angaben und Erklärungen, durch die Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen)

  • Referenzen früherer Auftraggeber

Gebühren

Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.

Zuständigkeit

die durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ausgewählten Präqualifizierungsstellen.

Hinweis: Auf den Internetseiten des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. finden Sie eine Liste.

Rechtsgrundlage

  • § 122 Eignung

  • § 123 Zwingende Ausschlussgründe

  • § 124 Fakultative Ausschlussgründe

  • § 6b EU Absatz 1 Nummer 1

  • § 6b VS Absatz 1

  • § 6b Absatz 1

Rechtsbehelf

Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

26.11.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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