Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Hilfeplan aufstellen

Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.

Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:

  • Bedarf
    • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
    • Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
    • Personalbogen Ihres Kindes (zum Beispiel wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
  • Ziel der Hilfsmaßnahmen
    • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
    • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
  • Art der Hilfe
    • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand?)
    • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
    • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
    • notwendige Leistungen (zum Beispiel Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung)

Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:

  • die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
  • der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen

Voraussetzungen

Abhängig vom Einzelfall.

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle

Ablauf

  • Verwandte,

  • Vertrauenspersonen

  • Ärztinnen und Ärzte,

  • die Schule des Kindes

  • falls erforderlich ein psychologischer Dienst

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

unterschiedlich - je nach Einzelfall

Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Gebühren

für die Erstellung des Hilfeplans: keine

Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können Kosten entstehen.

Zuständigkeit

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung

  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

  • § 36Hilfeplan

  • § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie

Rechtsbehelf

keine

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

19.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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