Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen

Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.

Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.

Voraussetzungen

  • eine Hilfe zur Erziehung oder

  • eine Eingliederungshilfe

  • Vollzeitpflege

  • Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform

  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung:

    • in Vollzeitpflege,
    • in Heimerziehung oder
    • in einer sonstigen betreuten Wohnform

  • in Vollzeitpflege,

  • in Heimerziehung oder

  • in einer sonstigen betreuten Wohnform

  • in Vollzeitpflege,

  • in Heimerziehung oder

  • in einer sonstigen betreuten Wohnform

Ablauf

Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag auf Krankenhilfe stellen. Diese wird Ihnen in der Regel zusammen mit der beantragten Jugendhilfeleistung zugesprochen.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Gebühren

Keine

Zuständigkeit

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung

  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Nach erfolglosem Widerspruch Klage zum örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Sonstiges

Keine

Freigabevermerk

24.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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