Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.
Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.
Voraussetzungen
eine Hilfe zur Erziehung oder
eine Eingliederungshilfe
Vollzeitpflege
Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung:
- in Vollzeitpflege,
- in Heimerziehung oder
- in einer sonstigen betreuten Wohnform
in Vollzeitpflege,
in Heimerziehung oder
in einer sonstigen betreuten Wohnform
in Vollzeitpflege,
in Heimerziehung oder
in einer sonstigen betreuten Wohnform
Ablauf
Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag auf Krankenhilfe stellen. Diese wird Ihnen in der Regel zusammen mit der beantragten Jugendhilfeleistung zugesprochen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Gebühren
Keine
Zuständigkeit
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Nach erfolglosem Widerspruch Klage zum örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Sonstiges
Keine
Freigabevermerk
24.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg