Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen

Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können die allgemeine Schule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Ihres Kindes feststellt.

Voraussetzungen

  • Die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der allgemeinen Schule sind ausgeschöpft und dokumentiert.

  • Ein erfolgreicher Besuch einer allgemeinen Schule ist selbst mit Beratung und Unterstützung durch den sonderpädagogischen Dienst nicht zu erwarten.

  • Es liegen aufgrund der Auswirkungen einer Behinderung auf das schulische Lernen konkrete Hinweise auf einen möglichen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vor.

Ablauf

  • Die Eltern beantragen selbst die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und das zuständige Staatliche Schulamt beteiligt die zuständige Schule oder

  • die Eltern stellen zusammen mit der Schule einen gemeinsamen Antrag beim zuständigen Staatlichen Schulamt bzw. die Schule übernimmt von sich aus die Initiative dazu.

  • Wählen die Eltern ein inklusives Bildungsangebot, versucht das zuständige Staatliche Schulamt im Rahmen seiner Schulangebotsplanung ein solches bereitzustellen. In einer Bildungswegekonferenz werden mit allen Beteiligten die erforderlichen Vorkehrungen besprochen und den Eltern wird ein entsprechendes Bildungsangebot für ihr Kind gemacht. Stimmen die Eltern dem Vorschlag zu, erhalten sie einen entsprechenden Bescheid und melden ihr Kind in der vereinbarten allgemeinen Schule an.

  • Entscheiden sich die Eltern für den Unterricht in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ), erhalten sie einen entsprechenden Bescheid und melden ihr Kind im zuständigen SBBZ an.

Fristen

Im Verfahren über eine wiederholte Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot soll der Antrag dem zuständigen Staatlichen Schulamt bis zum 1. Dezember des Schuljahres, in dem die Anspruchsfeststellung enden wird, vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Bitte wenden Sie sich dazu an das für Ihren Wohnort zuständige Staatliche Schulamt.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

ist das für Ihren Wohnort zuständige Staatliche Schulamt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.)

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

19.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

Zur Leistungen Übersicht