Umweltzeichen "Blauer Engel" beantragen
Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden, sind umweltfreundlicher als vergleichbare, konventionelle Produkte und Dienstleistungen.
Mit jedem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung entscheiden Sie direkt oder indirekt über Belastungen von Wasser, Boden, Luft oder Ihrer eigenen Gesundheit.
Damit Sie Ihre Kaufentscheidungen an Umweltgesichtspunkten orientieren können, benötigen Sie verlässliche und vertrauenswürdige Informationen über die umweltrelevanten und gesundheitlichen Wirkungen eines Produktes. Genau hier hilft Ihnen der Blaue Engel.
Die Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit dem "Blauen Engel" müssen Sie beantragen. Die Dauer desNutzungsrechts für den "Blauen Engel" ist an die Laufzeit der entsprechenden Vergabekriterien gekoppelt.
Voraussetzungen
sparsamer Einsatz von Rohstoffen bei der Herstellung
Gebrauchstauglichkeit
Lebensdauer
Entsorgung der Produkte
Umweltfreundlichkeit
besondere Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Ablauf
bei vorhandener Vergabegrundlage: Sie können die Benutzung des Blauen Engels beim Deutschen Institut Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) beantragen. Seit dem 1. Juli 2020 sind Neuanträge beziehungsweise Änderungen ausschließlich online über das WEB-PORTAL möglich.
Es ist noch keine bestehende Vergabegrundlage vorhanden, aber Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ist schon in der Liste der laufenden Prüfanträge eingetragen: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.
bei einem Neuvorschlag: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Sie den Antrag für ein Produkt stellen, das in der Liste der laufenden Prüfaufträge enthalten ist oder
es sich um einen Neuvorschlag handelt
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
produktbezogener, formloser Antrag auf Firmenbriefbogen des Antragstellers oder der Antragstellerin mit Angabe des Bundeslandes, in dem
- die Produktionsstätte der zu kennzeichnenden Produkte liegt, beziehungsweise
- sich der Geschäftssitz befindet.
die Produktionsstätte der zu kennzeichnenden Produkte liegt, beziehungsweise
sich der Geschäftssitz befindet.
Prüfprotokoll:
Das Prüfprotokoll wird von einem neutralen Prüfinstitut erstellt und gibt Auskunft darüber, dass die Vergabekriterien für den "Blauen Engel" erfüllt sind.Verbraucherinformation
Umsatzerwartung der mit dem Umweltzeichen gekennzeichneten Produkte beziehungsweise Dienstleistungen im Antragsjahr (wenn bisher noch kein Zeichenbenutzungsvertrag abgeschlossen wurde)
Erforderliche Unterlagen können außerdem bei den Vergabekriterien unter dem Punkt "Antragsunterlagen" eingesehen werden
die Produktionsstätte der zu kennzeichnenden Produkte liegt, beziehungsweise
sich der Geschäftssitz befindet.
Gebühren
Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, der mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielt wird. Hier können Sie die für Sie relevanten Kosten einsehen
Zuständigkeit
für einen Neuvorschlag oder einen laufenden Prüfantrag: das Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau
für Vorschläge, bei denen bereits eine Vergabegrundlage existiert: das Deutsche Institut Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL)
Rechtsbehelf
Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle entnehmen.
Sonstiges
Weitere Informationen zur Zertifizierung und zu verschiedenen Produkten finden Sie auf den oben genannten Internetseiten oder unter Blauer Engel - das deutsche Umweltzeichen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
07.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg