Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen
Für Wasserkraftanlagen brauchen Sie eine wasserrechtliche Zulassung.
Voraussetzungen
Bewirtschaftungsziele zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands oder eines guten ökologischen Potenzials
ergänzende, landesrechtliche Regelungen des Wassergesetzes (Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)) ), vor allem auch das Effizienzgebot für die Nutzung von Wasserkraft
natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen.
Ablauf
Planfeststellungsverfahren
Ein Planfeststellungsverfahren müssen Sie durchführen, wenn folgende Punkte zutreffen:- Die geplante Wasserkraftnutzung führt zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
- Diese Eingriffe sind so umfangreich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Hinweis: Der Beschluss über die Planfeststellung ersetzt vorbehaltlich § 19 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) alle behördlichen Zulassungen, die Sie nach anderen Rechtsvorschriften brauchen.
Die geplante Wasserkraftnutzung führt zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Diese Eingriffe sind so umfangreich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Hinweis: Der Beschluss über die Planfeststellung ersetzt vorbehaltlich § 19 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) alle behördlichen Zulassungen, die Sie nach anderen Rechtsvorschriften brauchen.Plangenehmigungsverfahren
Für Maßnahmen wie Fischaufstiegsanlagen kann vielleicht eine Plangenehmigung ausreichen.Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
Da die Wasserkraftnutzung mit Gewässerbenutzungen verbunden ist, brauchen Sie regelmäßig eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Im Falle der Planfeststellung entscheidet die Planfeststellungsbehörde auch über die Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung.
Die geplante Wasserkraftnutzung führt zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Diese Eingriffe sind so umfangreich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Hinweis: Der Beschluss über die Planfeststellung ersetzt vorbehaltlich § 19 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) alle behördlichen Zulassungen, die Sie nach anderen Rechtsvorschriften brauchen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
hängt von der Komplexität des Vorhabens, zum Beispiel von den erforderlichen Untersuchungen ab
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Für Vorabklärungen müssen Sie einen Lageplan und eine grobe Konzeption und Dimensonierung der Anlage mit den wichtigen Abflussdaten des Gewässers vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten auch mit der zuständigen Stelle.
Gebühren
Verwaltungsaufwand und
Ihrem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse
Zuständigkeit
für Stadtkreise: die Stadtverwaltung
für Landkreise: das Landratsamt.
Rechtsgrundlage
§ 8 Erlaubnis, Bewilligung
§ 9 Benutzungen
§ 10Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
§ 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
§ 33 Mindestwasserführung
§ 34Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
§ 35 Wasserkraftnutzung
§ 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung
§ 68 Planfeststellung, Plangenehmigung
§ 24 Wasserkraftnutzung (zu §§ 12 und 35 WHG)
§ 25 Vorhandene Querbauwerke (zu § 35 Absatz 3 WHG)
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
28.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg