Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen

Für Wasserkraftanlagen brauchen Sie eine wasserrechtliche Zulassung.

Voraussetzungen

  • Bewirtschaftungsziele zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands oder eines guten ökologischen Potenzials

  • ergänzende, landesrechtliche Regelungen des Wassergesetzes (Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)) ), vor allem auch das Effizienzgebot für die Nutzung von Wasserkraft

  • natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen.

Ablauf

  • Planfeststellungsverfahren
    Ein Planfeststellungsverfahren müssen Sie durchführen, wenn folgende Punkte zutreffen:

    • Die geplante Wasserkraftnutzung führt zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
    • Diese Eingriffe sind so umfangreich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
      Hinweis: Der Beschluss über die Planfeststellung ersetzt vorbehaltlich § 19 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) alle behördlichen Zulassungen, die Sie nach anderen Rechtsvorschriften brauchen.

  • Die geplante Wasserkraftnutzung führt zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.

  • Diese Eingriffe sind so umfangreich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
    Hinweis: Der Beschluss über die Planfeststellung ersetzt vorbehaltlich § 19 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) alle behördlichen Zulassungen, die Sie nach anderen Rechtsvorschriften brauchen.

  • Plangenehmigungsverfahren
    Für Maßnahmen wie Fischaufstiegsanlagen kann vielleicht eine Plangenehmigung ausreichen.

  • Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
    Da die Wasserkraftnutzung mit Gewässerbenutzungen verbunden ist, brauchen Sie regelmäßig eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Im Falle der Planfeststellung entscheidet die Planfeststellungsbehörde auch über die Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung.

  • Die geplante Wasserkraftnutzung führt zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.

  • Diese Eingriffe sind so umfangreich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
    Hinweis: Der Beschluss über die Planfeststellung ersetzt vorbehaltlich § 19 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) alle behördlichen Zulassungen, die Sie nach anderen Rechtsvorschriften brauchen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

hängt von der Komplexität des Vorhabens, zum Beispiel von den erforderlichen Untersuchungen ab

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Für Vorabklärungen müssen Sie einen Lageplan und eine grobe Konzeption und Dimensonierung der Anlage mit den wichtigen Abflussdaten des Gewässers vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten auch mit der zuständigen Stelle.

Gebühren

  • Verwaltungsaufwand und

  • Ihrem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse

Zuständigkeit

  • für Stadtkreise: die Stadtverwaltung

  • für Landkreise: das Landratsamt.

Rechtsgrundlage

  • § 8 Erlaubnis, Bewilligung

  • § 9 Benutzungen

  • § 10Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung

  • § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne

  • § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer

  • § 33 Mindestwasserführung

  • § 34Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer

  • § 35 Wasserkraftnutzung

  • § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung

  • § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung

  • § 24 Wasserkraftnutzung (zu §§ 12 und 35 WHG)

  • § 25 Vorhandene Querbauwerke (zu § 35 Absatz 3 WHG)

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

28.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

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