Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern (HWK) - Bestellung beantragen

Möchten Sie Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe anfertigen? Dann können Sie sich als "HWK-Sachverständiger" bei den Handwerkskammern öffentlich bestellen und vereidigen lassen.

Hinweis: Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt als auch mit Auflagen verbunden werden. Sie ist in den meisten Fällen auf fünf Jahre befristet.

Voraussetzungen

Weitere Bestellungsvoraussetzungen finden Sie in der Sachverständigenordnung der jeweiligen Handwerkskammer in Baden-Württemberg.

Ablauf

Sie können sich in das bundesweite

Sachverständigenverzeichnis

eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Die Handwerkskammern legen die erforderlichen Unterlagen fest, die Sie dem Antrag beilegen müssen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Handwerkskammer.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung beziehungsweise dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer.

Zuständigkeit

die Handwerkskammern in Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Sonstiges

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat dessen ausführliche Fassung am 06.07.2012 freigegeben.

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