Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern (HWK) - Bestellung beantragen
Möchten Sie Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe anfertigen? Dann können Sie sich als "HWK-Sachverständiger" bei den Handwerkskammern öffentlich bestellen und vereidigen lassen.
Hinweis: Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt als auch mit Auflagen verbunden werden. Sie ist in den meisten Fällen auf fünf Jahre befristet.
Voraussetzungen
Weitere Bestellungsvoraussetzungen finden Sie in der Sachverständigenordnung der jeweiligen Handwerkskammer in Baden-Württemberg.
Ablauf
Sie können sich in das bundesweite
Sachverständigenverzeichnis
eintragen lassen.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Die Handwerkskammern legen die erforderlichen Unterlagen fest, die Sie dem Antrag beilegen müssen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Handwerkskammer.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung beziehungsweise dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer.
Zuständigkeit
die Handwerkskammern in Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage
Sachverständigenordnung der jeweiligen Handwerkskammer
Sonstiges
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat dessen ausführliche Fassung am 06.07.2012 freigegeben.