Aufstieg von Kinderluftballonen - Erlaubnis beantragen
Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit Luftballone aufsteigen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.
Voraussetzungen
In einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist es verboten, Kinderballone aufsteigen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine Ausnahmeerlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragen.
Bevor Sie kontrollierten Luftraum und Luftraum über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle nutzen möchten, müssen Sie für den Massenaufstieg von Kinderballonen und für den Aufstieg von gebündelten Kinderballonen bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einholen.
Ablauf
geplanter Zeitraum und Datum des Aufstieges
Ort des Aufstiegs (genaue Anschrift)
Anzahl der Ballone
Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen
Fristen
mindestens zwei Wochen vor Aufstieg der Luftballone
Bearbeitungsdauer
in der Regel zwei Wochen
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Gebühren
Wenn eine Ausnahmeerlaubnis erforderlich ist, fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.
Zuständigkeit
für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis: das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
für die Flugverkehrskontrollfreigabe: die Deutsche Flugsicherung
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
-
Sonstiges
Wenn der Massenaufstieg der Ballone im Rahmen eineröffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.
Freigabevermerk
07.12.2023 Regierungspräsidium Stuttgart