Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Aufstieg von Kinderluftballonen - Erlaubnis beantragen

Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit Luftballone aufsteigen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.

Voraussetzungen

  • In einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist es verboten, Kinderballone aufsteigen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine Ausnahmeerlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragen.

  • Bevor Sie kontrollierten Luftraum und Luftraum über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle nutzen möchten, müssen Sie für den Massenaufstieg von Kinderballonen und für den Aufstieg von gebündelten Kinderballonen bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einholen.

Ablauf

  • geplanter Zeitraum und Datum des Aufstieges

  • Ort des Aufstiegs (genaue Anschrift)

  • Anzahl der Ballone

  • Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen

Fristen

mindestens zwei Wochen vor Aufstieg der Luftballone

Bearbeitungsdauer

in der Regel zwei Wochen

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

Wenn eine Ausnahmeerlaubnis erforderlich ist, fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.

Zuständigkeit

  • für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis: das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

  • für die Flugverkehrskontrollfreigabe: die Deutsche Flugsicherung

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

-

Sonstiges

Wenn der Massenaufstieg der Ballone im Rahmen eineröffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.

Freigabevermerk

07.12.2023 Regierungspräsidium Stuttgart

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