Schutzimpfungen
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) veröffentlicht einmal im Jahr ihre Empfehlungen zu Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen zur spezifischen Vorbeugung übertragbarer Krankheiten. Bei Bedarf werden Aktualisierungen der Empfehlungen auch während des Jahres veröffentlicht.
Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen nach den Empfehlungen der STIKO bei einzelnen Impfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Voraussetzungen
Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung
geeigneter Gesundheitszustand der zu impfenden Person
Ablauf
Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche: Die Impfungen, die für Säuglinge, Kinder und Jugendliche von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, finden Sie in deren einmal jährlich erscheinenden Empfehlungen. Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche ist Teil dieser Empfehlungen und gibt einen schnellen Überblick über die jeweils empfohlenen Impfungen.
Impfungen für Risikogruppen: Bestimmte Vorerkrankungen oder ein höheres Lebensalter können das Risiko für schwere Krankheitsverläufe erhöhen. Daher sind für diese Risikogruppen weitere Impfungen zum Beispiel gegen Pneumokokken oder Herpes zoster empfohlen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann sie hierzu beraten.
Impfungen für Berufstätige: Über Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, beispielsweise nach einer Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, der Biostoffverordnung oder der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), beziehungsweise zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit informiert der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin.
Impfungen in der Schwangerschaft: Für Totimpfstoffe, wie zum Beispiel Influenza, Tetanus, Diphterie, Pertussis, Hepatitis A und B, stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Ausdrücklich angeraten wird Schwangeren eine Impfung gegen Influenza und Keuchhusten. Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie zum Beispiel gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen, sind in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht durchzuführen.
Fristen
Zu welchem Zeitpunkt die Durchführung einer Impfung jeweils empfohlen ist, veröffentlicht die STIKO in ihren Empfehlungen. Ihr Hausarzt kann Sie hierzu beraten.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Wenn Sie einen Impfpass besitzen, bringen Sie diesen zum Impftermin mit.
Gebühren
Die Kosten für öffentlich empfohlene Impfungen übernimmt die Krankenkasse.
Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für Reiseimpfungen sowie für Impfungen, die nach dem empfohlenen Alter durchgeführt wurden.
Zuständigkeit
Ihre niedergelassene Ärztin oder Ihr niedergelassener Arzt, vor allem Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte
für bestimmte Impfungen zum Beispiel gegen COVID-19 und Grippe die Apotheken
gegebenenfalls betriebsmedizinische Einrichtungen
das Gesundheitsamt (für Beratung)
Gesundheitsamt ist,- wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
- ansonsten: das Landratsamt
wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
ansonsten: das Landratsamt
wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
ansonsten: das Landratsamt
Rechtsgrundlage
§ 20 Impfung
§ 22 Impf-, Genesenen- und Testdokumentation
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
Wenn Sie einen Impfpass besitzen, bringen Sie diesen zum Impftermin mit.
Vertiefende Informationen
Der Impfkalender ist in weiteren 9 Sprachen abrufbar.
Freigabevermerk
06.07.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg