Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Durchführung von Wochenmärkten beantragen

Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen. Wenn Sie einen Wochenmarkt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die Festsetzung der zuständigen Behörde.

Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter den Wochenmarkt abhalten und sind zur Durchführung verpflichtet.

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers beziehungsweise der mit der Leitung des Wochenmarkts beauftragen Person.

  • Die Durchführung des Wochenmarkts darf dem öffentlichen Interesse nicht widersprechen.

  • Der Schutz der Anbieter und der Besucher des Marktes vor Gefahren für Leben oder Gesundheit muss gewährleistet sein.

  • Es dürfen keine erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten sein.

  • Es dürfen nur die folgenden Waren auf Wochenmärkten angeboten werden:

    • Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke
      Alkoholische Getränke sind unter anderem nur zugelassen, wenn sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden.
    • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
    • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme von größerem Vieh

  • Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke
    Alkoholische Getränke sind unter anderem nur zugelassen, wenn sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden.

  • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei

  • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme von größerem Vieh

  • Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke
    Alkoholische Getränke sind unter anderem nur zugelassen, wenn sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden.

  • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei

  • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme von größerem Vieh

Ablauf

  • Name des Veranstalters

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Wochenmarkts

  • kurze Beschreibung/Konzept des Wochenmarkts

  • Angaben zum Warensortiment

Fristen

Stellen Sie den Antrag spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Sofern es eine öffentliche Marktausschreibung gibt, finden Sie die Antragsfrist dort.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers

  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:

    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.

  • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:

    • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

  • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

  • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.

  • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:

    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.

  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:

  • Führungszeugnis

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.

  • voraussichtliche Teilnehmerliste

  • Belegungsplan der vorgesehenen Flächen

  • gegebenenfalls Teilnahmebedingungen

  • gegebenenfalls Nachweis über die öffentliche Marktausschreibung (Text und Erscheinungsort der vor der Antragstellung durchgeführten Ausschreibung)

  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren

  • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:

    • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

  • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

  • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Zuständigkeit

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem der Markt stattfinden soll

Rechtsgrundlage

  • § 67 Wochenmarkt

  • § 69 Festsetzung

  • § 69a Ablehnung der Festsetzung

Rechtsbehelf

Widerspruch beziehungsweise verwaltungsgerichtliche Klage.

Sonstiges

Als Veranstalter können Sie den Wochenmarkt auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Zulassung zu Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten".

Freigabevermerk

18.06.2024 Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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