Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchung wahrnehmen
Als Schwangere haben Sie einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen und auf zusätzliche Untersuchungen, soweit diese aus medizinischer Sicht erforderlich sind.
Durch die medizinische Betreuung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig behandelt werden. Dabei sollen auch Risikoschwangerschaften und Risikogeburten frühzeitig erkannt werden.
Voraussetzungen
Sie sind schwanger.
Ablauf
Blutdruck, Gewicht und Urin kontrolliert,
der Stand der Gebärmutter und die kindliche Herzaktion kontrolliert und
die Lage des Kindes festgestellt.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Versichertenkarte
Mutterpass
Gebühren
Wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben, können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden.
Zuständigkeit
Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin
Ihre Hebamme
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keine
Sonstiges
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob zusätzliche Leistungen oder Angebote übernommen werden.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
11.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg