Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen

Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze Ihre Altersrente beziehen, müssen Sie zunächst Ihre Rente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.

Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr, des Weiteren fehlen Ihnen Beitragsmonate. Diese Rentenminderung bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und wirkt sich auch bei einer gegebenenfalls später zu zahlenden Hinterbliebenenrente aus. Diese Rentenminderung kann durch eine Ausgleichszahlung vollständig oder teilweise ausgeglichen werden.

Voraussetzungen

  • Renteneintrittsalter: je nach Geburtsjahrgang unterschiedlich

  • Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Altersrenten möglich:

    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • Altersrente für langjährig Versicherte

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit

  • Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart

  • Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig geklärt.

  • Altersrente für langjährig Versicherte

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Ablauf

  • ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen beziehungsweise, ob gegebenenfalls eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte für Sie infrage kommt und

  • mit welcher Rentenminderung Sie gegebenenfalls rechnen müssen.

Fristen

Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft.

Wird die Ausgleichszahlung nach Ablauf der drei Monate gezahlt, können sich Änderungen in der Höhe der (noch) zu zahlenden Ausgleichsbeiträge ergeben.

Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen. Hierzu beantragen Sie bitte erneut eine besondere Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, die berücksichtigt, dass Sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zeitnah.

Stellen Sie Ihren Rentenantrag drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Ausgefüllter Rentenantrag

  • Personalausweis, Reisepass

  • Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer)

  • Schwerbehindertenausweis oder -bescheid

  • Bankverbindung (IBAN, BIC)

  • Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer)

  • Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer

  • Wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Rentenantrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde

  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:

    • Geburtsurkunde/Eheurkunde
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Hochschule)
    • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit

  • Geburtsurkunde/Eheurkunde

  • Aufrechnungsbescheinigungen

  • Nachweise über Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Hochschule)

  • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit

  • Nachweise über Krankheitszeiten

  • gegebenenfalls Nachweis über eine vorliegende Schwerbehinderteneigenschaft (beispielsweise Schwerbehindertenausweis)

  • Geburtsurkunde/Eheurkunde

  • Aufrechnungsbescheinigungen

  • Nachweise über Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Hochschule)

  • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit

Gebühren

keine

Zuständigkeit

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes

  • die Auskunfts- und Beratungsstellen, Regionalzentren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder

  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater

Rechtsgrundlage

  • § 36 Altersrente für langjährig Versicherte

  • § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • § 99 Beginn

  • § 113 Höhe der Rente

  • § 187 Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich

  • § 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters

  • § 236 Altersrente für langjährig Versicherte

  • § 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen und

  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (zum Beispiel Kindererziehungszeiten).

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

14.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen

Neben der Rente hinzuverdienen
Altersvorsorge und Ruhestand
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