Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen
Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze Ihre Altersrente beziehen, müssen Sie zunächst Ihre Rente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.
Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr, des Weiteren fehlen Ihnen Beitragsmonate. Diese Rentenminderung bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und wirkt sich auch bei einer gegebenenfalls später zu zahlenden Hinterbliebenenrente aus. Diese Rentenminderung kann durch eine Ausgleichszahlung vollständig oder teilweise ausgeglichen werden.
Voraussetzungen
Renteneintrittsalter: je nach Geburtsjahrgang unterschiedlich
Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Altersrenten möglich:
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit
Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart
Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig geklärt.
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Ablauf
ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen beziehungsweise, ob gegebenenfalls eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte für Sie infrage kommt und
mit welcher Rentenminderung Sie gegebenenfalls rechnen müssen.
Fristen
Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft.
Wird die Ausgleichszahlung nach Ablauf der drei Monate gezahlt, können sich Änderungen in der Höhe der (noch) zu zahlenden Ausgleichsbeiträge ergeben.
Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen. Hierzu beantragen Sie bitte erneut eine besondere Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, die berücksichtigt, dass Sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zeitnah.
Stellen Sie Ihren Rentenantrag drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Ausgefüllter Rentenantrag
Personalausweis, Reisepass
Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer)
Schwerbehindertenausweis oder -bescheid
Bankverbindung (IBAN, BIC)
Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer)
Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer
Wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Rentenantrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde
Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
- Geburtsurkunde/Eheurkunde
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Nachweise über Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Hochschule)
- Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit
Geburtsurkunde/Eheurkunde
Aufrechnungsbescheinigungen
Nachweise über Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Hochschule)
Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit
Nachweise über Krankheitszeiten
gegebenenfalls Nachweis über eine vorliegende Schwerbehinderteneigenschaft (beispielsweise Schwerbehindertenausweis)
Geburtsurkunde/Eheurkunde
Aufrechnungsbescheinigungen
Nachweise über Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Hochschule)
Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit
Gebühren
keine
Zuständigkeit
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
die Auskunfts- und Beratungsstellen, Regionalzentren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
Rechtsgrundlage
§ 36 Altersrente für langjährig Versicherte
§ 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen
§ 99 Beginn
§ 113 Höhe der Rente
§ 187 Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich
§ 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
§ 236 Altersrente für langjährig Versicherte
§ 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen und
gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (zum Beispiel Kindererziehungszeiten).
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
14.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg