Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen

Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie

  • Ihr Fahrzeug schnellst möglich ummelden (Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren) und
  • ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.

Dasselbe gilt bei einer Betriebsverlegung.

Wenn Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten möchten, können Sie dies bundesweit tun. Teilen Sie dies bei der Ummeldung der neu zuständigen Zulassungsbehörde mit.
Dort wird dann nur die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Eine Stempelung der Kennzeichen ist nicht erforderlich.

Wenn Ihre bisherigen Kennzeichen noch mit Feststoffplaketten versehen sind, benötigen Sie aber neue Kennzeichenschilder mit neuen Stempelplaketten.

Hinweis: Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zukünftig internetbasiert außer Betrieb zu setzen, benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und neue Stempelplaketten.

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.

  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

Ablauf

Brauchen Sie neue Kennzeichenschilder? Dann können Sie sich an private Anbieter wenden.
Diese finden Si

e meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde. 

Fristen

schnellst möglich

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

zusätzlich

Den Nachweis einer gültigen HU benötigen Sie immer, wenn die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Stempelung von Kennzeichen erforderlich wird.

Gebühren

Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Zuständigkeit

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung

  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Rechtsgrundlage

Sonstiges

Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist die Zollverwaltung des Bundes zuständig.
Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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