Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Landespsychotherapeutenkammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut sowie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg anmelden.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten,
  • deren Weiter- und Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre psychotherapeutische Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie auf Antrag freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein. Personen, die sich in Ausbildung zum/ zur Psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin oder zum/ zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beziehungsweise -psychotherapeutin nach dem PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung befinden (PiAs) können ebenfalls freiwillige Mitglieder werden.

Voraussetzungen

  • als Psychothreapeutin oder Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen und

  • Ihre berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise im Land Baden-Württemberg ausüben oder, wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Ablauf

Sie müssen sich schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie bei der Landespsychotherapeutenkammer oder im Internet auf der Homepage der Kammer. Schicken Sie ihn unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen an die Landespsychotherapeutenkammer.

Die Landespsychotherapeutenkammer trägt die neuen Mitgliederin das Mitgliederverzeichnis ein.

Fristen

innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Personalausweis

  • Nachweis des akademischen Grades

  • Promotionsurkunde

  • falls Sie eine Psychotherapieausbildung gemacht haben: Nachweise über den Abschluss

  • falls Sie sonstige Psychotherapiequalifikationen erworben haben: Nachweise (nur Gesamtbescheinigungen, keine Einzelnachweise über die Teilnahme an Einzelveranstaltungen)

  • Approbationsurkunde oder Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz

Gebühren

  • für die Anmeldung: keine

  • für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    Je nach Einkünften und Status ist ein ermäßigter Beitrag oder ein Mindestbeitrag möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kammer.

Zuständigkeit

die Landespsychotherapeutenkammer

Rechtsgrundlage

  • § 2 Kammermitglieder

  • § 3 Melde- und Auskunftspflichten der Mitglieder; Datenverarbeitung durch die Kammern; Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden des Herkunfts- und Aufnahmestaates

  • § 1 Mitgliedschaft; Melde- und Auskunftspflicht

  • § 2 Meldebogen und Urkunden

  • § 1 Beitragszweck und Beitragspflicht

  • § 2 Beitragsbemessung, Zuordnung zu einer Beitragsgruppe, außerordentlicher Beitrag

  • § 3 Nachweispflicht und Auskunftsrecht der Kammer

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

Wichtige Formulare für Psychotherapeuten | LPK BW

Freigabevermerk

08.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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