Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Tierärztin oder Tierarzt dürfen Sie in Baden-Württemberg tierärztlich erst tätig werden, wenn Sie die folgenden Unterlagen vorlegen können:

  • eine deutsche Approbation oder
  • eine durch das Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellte Erlaubnis zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufs.

Mit Aufnahme Ihrer tierärztlichen Tätigkeit in Baden-Württemberg oder, wenn Sie Ihren Beruf nicht ausüben, mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg, werden Sie automatisch kraft Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg Pflichtmitglied der Landestierärztekammer.

Sie sind verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anzumelden.

Voraussetzungen

  • Tierärztin oder Tierarzt sein,

  • im Besitz einer deutschen Approbation oder einer vorübergehenden oder beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs sein(wird in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart erteilt) und

  • in Baden-Württemberg tierärztlich tätig sein oder, wenn Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Ablauf

  • bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder

  • im Internet zum Herunterladen

Fristen

Sie müssen die Mitgliedschaft spätestens einen Monat nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt in Baden-Württemberg oder nach Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg anmelden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.
In der Regel beträgt sie wenige Arbeitstage.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Die Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.

Die Landestierärztekammer kann auf den Originaldokumenten bestehen.

Gebühren

Die Anmeldung der Mitgliedschaft ist kostenlos.
Nach der Anmeldung wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Dieser ist abhängig von der von Ihnen ausgeübten tierärztlichen Tätigkeit. Das erste Jahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie vom Beitrag befreit.

Zuständigkeit

Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Tel.: +49 711 722 8632-0

Bezugsort

Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Da Sie von der Landestierärztekammer keinen Bescheid über die Anmeldung erhalten, entfällt der Rechtsbehelf.

Sonstiges

  • Ihre tierärztliche Tätigkeit ins Ausland verlagern oder

  • Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, ohne tierärztlich tätig zu sein und

  • zuvor Pflichtmitglied der Kammer waren,

Vertiefende Informationen

Anmeldung bei der Landestierärztekammer Baden-Württemberg (HTML)

Freigabevermerk

25.07.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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