Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.
Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer und den Voraussetzungen finden Sie unter "Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR - beantragen".
Voraussetzungen
Studium an einer
- staatlichen Hochschule oder
- staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
- vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg)
staatlichen Hochschule oder
staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg)
Studium als Hauptzweck des Aufenthalts
Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:- Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
- Sprachprüfung
- auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
- Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
- Aufbau-, Zusatz, Ergänzungsstudium oder Promotion
- praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium (falls sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind)
Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
Sprachprüfung
auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
Aufbau-, Zusatz, Ergänzungsstudium oder Promotion
praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium (falls sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind)
Ihr Lebensunterhalt (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)) und die Krankenversicherung in Deutschland sind sichergestellt.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.
Die notwendigen allgemeinen schulischen Voraussetzungen können Sie nicht in Deutschland nachholen.
staatlichen Hochschule oder
staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg)
Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
Sprachprüfung
auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
Aufbau-, Zusatz, Ergänzungsstudium oder Promotion
praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium (falls sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind)
dürfen Sie Ihr Studium nicht unangemessen verzögern und
müssen Sie Ihr Studium in einem angemessenen Zeitraum abschließen können.
Die Angemessenheit der Zeit richtet sich nach dem Aufenthaltszweck und den persönlichen Umständen sowie Ihrem Bemühen, das Ziel seines Aufenthalts in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen.
Anhaltspunkte sind die üblichen Aufenthaltszeiten, Zwischenprüfungen und Leistungskontrollen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Überschreiten der durchschnittlichen Studiendauer um bis zu 3 Semester einen Abschluss des Studiums in angemessener Zeit darstellt.
Sollten Sie einen längeren Zeitraum für den Abschluss Ihres Studiums benötigen, sollten Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.
Ablauf
Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Bescheinigung über den Aufenthaltszweck, beispielsweise:
- Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweise des Studienfortschrittes
Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
Immatrikulationsbescheinigung
Nachweise des Studienfortschrittes
Finanzierungsnachweis, beispielsweise:
- Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
- Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
- Stipendienvertrag
Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
Stipendienvertrag
Nachweis über die Krankenversicherung
mindestens für die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung gültiger Reisepass.
Bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis.ein aktuelles Passbild
Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
Immatrikulationsbescheinigung
Nachweise des Studienfortschrittes
Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
Stipendienvertrag
Gebühren
Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 96,00
Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00
für Jugendliche unter 18 Jahren: die Hälfte der Gebühr
für Personen, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten: keine
Zuständigkeit
wenn Sie in einem Stadtkreis oder ein einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
Rechtsgrundlage
§ 5Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
§ 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
§ 16b Studium
§ 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis
§ 52 Befreiungen und Ermäßigungen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Freigabevermerk
21.07.2025 Justizministerium Baden-Württemberg