Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Erlaubnis beantragen

Eine Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie Krankheitserreger

  • nach Deutschland einführen,
  • aus Deutschland ausführen,
  • aufbewahren,
  • abgeben oder
  • mit ihnen arbeiten wollen.

Als Krankheitserreger gelten Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten und sonstige Erreger, die bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen können.

Bestimmte Personen oder Tätigkeiten sind von der Erlaubnispflicht befreit:

  • Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie Tierärzte und Tierärztinnen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Diagnostik bei den eigenen Patienten und Patientinnen durchführen
  • Personen, die
    • Arbeiten zur mikrobiologischen Qualitätssicherung durchführen und
    • die erforderliche Sachkunde besitzen und
    • die zuständige Behörde auf Antrag von der Erlaubnispflicht freistellt
  • Mitarbeitende, die unter der Aufsicht einer Person arbeiten, die
    • über eine Erlaubnis verfügt oder
    • von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist
  • bestimmte Verfahren (zum Beispiel Sterilitätsprüfungen)

Gehören Sie einer der oben genannten Gruppen an, erkundigen Sie sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde. Sie müssen die Tätigkeit dort anzeigen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die erforderliche Sachkenntnis und können das nachweisen durch:

    • einen der folgenden Studienabschlüsse:
      • Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin
      • Pharmazie
      • naturwissenschaftliches Fachhochschul-oder Universitätsstudium mit mikrobiologischen Inhalten und
    • eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern

  • einen der folgenden Studienabschlüsse:

    • Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin
    • Pharmazie
    • naturwissenschaftliches Fachhochschul-oder Universitätsstudium mit mikrobiologischen Inhalten und

  • Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin

  • Pharmazie

  • naturwissenschaftliches Fachhochschul-oder Universitätsstudium mit mikrobiologischen Inhalten und

  • eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern

  • Sie haben sich bisher im Umgang mit Krankheitserregern als zuverlässig erwiesen.

  • einen der folgenden Studienabschlüsse:

    • Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin
    • Pharmazie
    • naturwissenschaftliches Fachhochschul-oder Universitätsstudium mit mikrobiologischen Inhalten und

  • Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin

  • Pharmazie

  • naturwissenschaftliches Fachhochschul-oder Universitätsstudium mit mikrobiologischen Inhalten und

  • eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern

  • Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin

  • Pharmazie

  • naturwissenschaftliches Fachhochschul-oder Universitätsstudium mit mikrobiologischen Inhalten und

Ablauf

  • auf bestimmte Tätigkeiten oder bestimmte Krankheitserreger beschränken oder

  • mit Auflagen verbinden.

Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis durch die Behörde rechtzeitig, um Ihre Tätigkeit 30 Tage vor dem geplanten Start anzeigen zu können.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde entscheidet innerhalb von drei Monaten.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Nachweis des Studienabschlusses (zum Beispiel Diplomurkunde, Promotionsurkunde)

  • Nachweis der Sachkunde: Bescheinigung über die zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die selbst die Erlaubnis besitzt

  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:

    • Bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Bei Wohnsitz im Ausland:
      • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

  • Bei Wohnsitz in Deutschland:

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bei Wohnsitz im Ausland:

    • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

  • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

  • Bei Wohnsitz in Deutschland:

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bei Wohnsitz im Ausland:

    • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

  • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

Gebühren

EUR 50,00 - EUR 250,00 je nach Aufwand

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium Tübingen

Rechtsgrundlage

  • § 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern

  • § 45 Ausnahmen

  • § 46 Tätigkeit unter Aufsicht

  • § 47 Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis

  • § 53a Absatz 2 Entscheidungsfrist

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

Wenn Sie die Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern erhalten haben, müssen Sie der zuständigen Stelle die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit zusätzlich anzeigen.

Vertiefende Informationen

Nähere Informationen zur Anzeigepflicht finden Sie unter "Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Aufnahme der Tätigkeit anzeigen".

Freigabevermerk

24.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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