Flächennutzungsplan einsehen
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Gebühren
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet
Rechtsgrundlage
§ 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
§ 3 Abs. 2Satz 5 BauGBBeteiligung der Öffentlichkeit
§ 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Rechtsbehelf
keine
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
25.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg