Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Schengen-Visum beantragen

Sind Sie Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines Staates, aus dem Sie nur mit einem Visum nach Deutschland einreisen dürfen? Dann müssen Sie dieses bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen.

Sie benötigen ein Schengen-Visum

  • der Kategorie "A" (Flughafentransitvisum) für die Durchreise auf dem Luftweg (dieses Visum erlaubt nur den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes, ohne dass Sie ihn durch eine Grenzkontrollstelle verlassen)
  • der Kategorie "C" (Kurzaufenthaltsvisum) für
    • die Durchreise auf dem Landweg durch das Schengen-Gebiet in einen Drittstaat, der nicht Schengen-Staat ist.
    • einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise. Es berechtigt zu Kurzaufenthalten in
      • Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Bulgarien, Kroatien sowie Rumänien.
      • der Schweiz und in Liechtenstein.

Achtung: Sie dürfen mit dem Visum der Kategorie "C" keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn dies nicht im Visum vermerkt ist.

Sie können das Visum auch für mehrere Aufenthalte mit einem Gültigkeitszeitraum von bis zu fünf Jahren erhalten. Voraussetzung ist, dass der Aufenthaltszeitraum jeweils 90 Tage innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise nicht überschreitet. Beachten Sie, dass das Visum nach Ihrer Einreise nur in sehr eingeschränktem Umfang von der Ausländerbehörde verlängert werden kann.

Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen Sie ein nationales Visum der Kategorie "D"

Voraussetzungen

  • Ihre Identität ist geklärt.

  • Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.

  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse vor und

  • Ihr Aufenthalt beeinträchtigt oder gefährdet nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Ablauf

Sie müssen das Visum schriftlich und unter Angabe des Aufenthaltszwecks beantragen. Anschließend erhalten Sie entweder das Visum oder einen Ablehnungsbescheid.

Achtung: Sie dürfen erst einreisen, wenn Sie das Visum erhalten haben.

Hinweis:Wenn Siefalsche oder unvollständige Angaben im Visumverfahren machen, kann Ihnen dasVisum nach der Einreisewieder entzogen werden. Auch eineAusweisung ist möglich.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel: zwischen zwei und zehn Arbeitstagen

  • Während der Hauptreisezeiten kann es zu Verzögerungen kommen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Pass oder Passersatz

  • Nachweise der genannten Voraussetzungen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung eines Dritten über die Sicherstellung des Lebensunterhalts)

Gebühren

EUR 90,00

Kinder im Alter zwischen sechs und 12 Jahren: EUR 45,00

Eine Gebührenbefreiung sowie Gebührenermäßigung ist möglich.

Zuständigkeit

für die Ausstellung eines Visums: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)

Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Onlineseiten.

Hinweis: Ein Visum für kurzfristige Aufenthalte können Sie auch bei der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates beantragen. Sie sollten jedoch das Visum bei der Auslandsvertretung des Schengen-Staates beantragen, in dem das Hauptreiseziel für den Kurzaufenthalt liegt.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

  • § 6 Visum

  • § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

  • § 46 Gebühren für das Visum

Rechtsbehelf

Sonstiges

Für Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Angehörige der EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein ist kein Visum zur Einreise und kein Aufenthaltstitel für den Aufenthalt erforderlich. Dies gilt auch für Staatsangehörige der Schweiz. Nähere Informationen dazu finden sie in der Leistungsbeschreibung "Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz - beantragen".

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

06.07.2026 Justizministerium Baden-Württemberg

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