Unfallversicherung - Tagespflege anmelden
Als Tagespflegeperson müssen Sie sich selbst bei der Unfallversicherung anmelden. Sie sind dann bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert.
Achtung: Auch wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich trotzdem pflichtversichern.
Die Berufsgenossenschaft berechnet und setzt den Jahresbeitrag für das jeweils laufende Jahr erst im folgenden Jahr rückwirkend fest.
Voraussetzungen
selbständig tätige Tagespflegepersonen, die Kinder nur aus einer Familie betreuen und
durch das Jugendamt vermittelte und finanzierte Tagepflegepersonen im Sinne des § 23 SGB VII.
Ablauf
Name
Anschrift
Art und Gegenstand des Betriebes
Datum, wann Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgenommen haben
Fristen
innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Gebühren
für die Anmeldung: keine
für die Versicherung: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
Zuständigkeit
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
28.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg