Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Unfallversicherung - Tagespflege anmelden

Als Tagespflegeperson müssen Sie sich selbst bei der Unfallversicherung anmelden. Sie sind dann bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert.

Achtung: Auch wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich trotzdem pflichtversichern.

Die Berufsgenossenschaft berechnet und setzt den Jahresbeitrag für das jeweils laufende Jahr erst im folgenden Jahr rückwirkend fest.

Voraussetzungen

  • selbständig tätige Tagespflegepersonen, die Kinder nur aus einer Familie betreuen und

  • durch das Jugendamt vermittelte und finanzierte Tagepflegepersonen im Sinne des § 23 SGB VII.

Ablauf

  • Name

  • Anschrift

  • Art und Gegenstand des Betriebes

  • Datum, wann Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgenommen haben

Fristen

innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

  • für die Anmeldung: keine

  • für die Versicherung: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe

Zuständigkeit

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

28.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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