Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Hinweis: Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn der Spieler nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend durch Zufall bestimmt.
Die Erlaubnis berechtigt Sie nicht allgemein zur Veranstaltung von Gewinnspielen, sondern bezieht sich nur auf ein bestimmtes Spiel. Sie ist an die Person und an den Veranstaltungsort gebunden.
Hinweis: Es gibt auch Spiele mit Gewinnmöglichkeit, für die Erlaubnisfreiheit besteht (in der Regel mit Warengewinnen im Wert von höchstens 60 Euro). Klären Sie mit der zuständigen Stelle, ob Sie für ein bestimmtes Spiel eine Erlaubnis benötigen oder nicht.
Wenn Sie Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte) aufstellen möchten, benötigen Sie dafür eine eigene Erlaubnis.
Voraussetzungen
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie nicht, wenn Sie in den letzten drei Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrugs, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
Ablauf
Die Erlaubnis können Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Sie können die Erlaubnis auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner beantragen.
Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Ausgefülltes Antragsformular
Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für diese selbst und für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt
Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts beziehungsweise einen Abdruck davon
falls Sie die Spiele im Rahmen eines Reisegewerbes veranstalten möchten:
- Reisegewerbekarte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts beziehungsweise ein Abdruck davon
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts beziehungsweise ein Abdruck davon
gegebenenfalls: Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit von dem Gewerbetreibenden, an dessen Betrieb die Veranstaltung stattfinden soll:
- wenn dieser Gewerbetreibende seinen Wohnsitz in Deutschland hat, benötigt er in der Regel:
- wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat, benötigt er Dokumente aus seinem Heimatland, die nachweisen, dass er persönlich zuverlässig ist
wenn dieser Gewerbetreibende seinen Wohnsitz in Deutschland hat, benötigt er in der Regel:
wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat, benötigt er Dokumente aus seinem Heimatland, die nachweisen, dass er persönlich zuverlässig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts beziehungsweise ein Abdruck davon
wenn dieser Gewerbetreibende seinen Wohnsitz in Deutschland hat, benötigt er in der Regel:
wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat, benötigt er Dokumente aus seinem Heimatland, die nachweisen, dass er persönlich zuverlässig ist
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis und nach der kommunalen Gebührensatzung.
Zuständigkeit
Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem das Spiel veranstaltet werden soll
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Rechtsgrundlage
§ 33d Gewerbeordnung (GewO) (Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit)
§ 33e GewO (Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung)
§ 4 und § 5 Spielverordnung (SpielV) (Erlaubnispflichtige Spiele)
§ 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (elektronische Kommunikation)
§ 6b Absatz 1 GewO und § 71a ff. LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 ff. des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.06.2019 freigegeben.