Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen
Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.
Sie
- beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
- stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
- bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.
Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie
- einen Wohnsitz in Deutschland haben und
- einen reglementierten Beruf ausüben möchten.
Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten.
Voraussetzungen
Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
- Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation oder unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising) sind weitere Voraussetzungen zu beachten. Unter anderem muss der Abschlusses den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation oder unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising) sind weitere Voraussetzungen zu beachten. Unter anderem muss der Abschlusses den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist: Der absolvierte Studiengang muss akkreditiert sein.
Ablauf
Ihr Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen ist,
dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und
Sie die Gebühren bezahlt haben.
Bearbeitungsdauer
in der Regel drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags und der Gebühr
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
unterschiedlich, je nach Land, in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erworben haben:
Gebühren
für die Ausstellung der Bescheinigung: EUR 200,00
für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung bei mehreren Qualifikationen: EUR 100,00
für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts): EUR 100,00
Zuständigkeit
Rechtsgrundlage
Sonstiges
Als Studienbewerberin oder Studienbewerber mit ausländischer Studienberechtigung richten Sie Ihre Bewerbung in der Regel direkt an die Hochschule, an der Sie studieren wollen.
Eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 26.01.2022Verantwortlich: Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg