Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen

Als Privatperson können Sie im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum erhalten.

Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie durch Zuschüsse. Die Darlehen sind zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.

Sie müssen als Genossenschaftsmitglied von dem geförderten genossenschaftlichen Wohnrecht für einen bestimmten Zeitraum Gebrauch machen.

Voraussetzungen

  • Das Gesamtjahreseinkommen darf die für Ihren Haushalt maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.

  • Ihr Haushalt darf nicht bereits über angemessenen eigenen Wohnraum verfügen.

  • Der künftige Wohnraum muss sich im festgelegten Fördergebiet befinden.

  • Die künftige Wohnungsgröße muss angemessen sein.

Ablauf

Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Stelle (Wohnraumförderungsstelle) beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Wohnraumförderungsstelle oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.

Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0800/150-3030 (kostenlos aus dem deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider; Mo. – Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr) vor allem auch bei Finanzierungsfragen.

Achtung: Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank beginnen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.

Fristen

Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie bspw. im Antragsvordruck auf der Homepage der L-Bank oder erhalten Siebei der zuständigen Stelle.

Gebühren

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Zuständigkeit

  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt

  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022)

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

Durchführungshinweise zum Landeswohnraumförderungsgesetz

Hinweise des Ministeriums für Städte und Gemeinden zur Änderung des LWoFG (Stand: 11.08.2025)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.

Sonstiges

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

27.02.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Zur Leistungen Übersicht