Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt fest, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht.
Dazu müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird in der Regel nur dann benötigt, wenn
- die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder
- ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.
Voraussetzungen
erworben haben oder aber
wieder verloren haben.
Ablauf
Einige Staatsangehörigkeitsbehörden bieten einen Onlineantrag an. Ob auch die für Sie zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde einen Onlineantrag bereit hält, können Sie durch Angabe Ihres Wohnortes im Feld „Onlineantrag“ in Erfahrung bringen. Ansonsten können Sie die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises formlos beantragen.
Wenn Sie nachweislich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Wenn Sie kein deutscher Staatsangehöriger beziehungsweise keine deutsche Staatsangehörige sind, stellt die Behörde auf Antrag eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten.
Lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Urkunden,
Auszüge aus den Melderegistern oder
andere schriftliche Beweismittel.
Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften/Auszüge aus dem FamilienbuchUnterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten oder Beamtinnen, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen VerbändenUnterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das AusschlagungsrechtUnterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG),
(alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen beziehungsweise MeldebescheinigungenUnterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche:
Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden/Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter beziehungsweise Beamtin, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Gebühren
51,00 EUR
Zuständigkeit
Landkreisen: das Landratsamt
kreisfreien Städten: die Stadtverwaltung
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Sonstiges
Keine
Freigabevermerk
28.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg