Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt fest, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht.

Dazu müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird in der Regel nur dann benötigt, wenn

  • die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder
  • ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.

Voraussetzungen

  • erworben haben oder aber

  • wieder verloren haben.

Ablauf

Einige Staatsangehörigkeitsbehörden bieten einen Onlineantrag an. Ob auch die für Sie zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde einen Onlineantrag bereit hält, können Sie durch Angabe Ihres Wohnortes im Feld „Onlineantrag“ in Erfahrung bringen. Ansonsten können Sie die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises formlos beantragen.

Wenn Sie nachweislich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Wenn Sie kein deutscher Staatsangehöriger beziehungsweise keine deutsche Staatsangehörige sind, stellt die Behörde auf Antrag eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.

Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten.
Lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Urkunden,

  • Auszüge aus den Melderegistern oder

  • andere schriftliche Beweismittel.

  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
    Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften/Auszüge aus dem Familienbuch

  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
    Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten oder Beamtinnen, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden

  • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
    Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht

  • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
    Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG),
    (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen beziehungsweise Meldebescheinigungen

  • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche:
    Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden/Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter beziehungsweise Beamtin, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Gebühren

51,00 EUR

Zuständigkeit

  • Landkreisen: das Landratsamt

  • kreisfreien Städten: die Stadtverwaltung

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage

Sonstiges

Keine

Freigabevermerk

28.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

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