Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen

Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und polychlorierte Biphenyle (PCB) zu melden.
Damit sollen mögliche Probleme früher erkannt werden.

Voraussetzungen

Sie sind Lebensmittelunternehmer und haben Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB.

Ablauf

  • Name des Unternehmens

  • Probennummer

  • untersuchtes Erzeugnis

  • Probenahmeort

  • analysierter Stoff

Fristen

Ihre Mitteilung muss innerhalb von 14 Tagen, nachdem das Untersuchungsergebnis endgültig feststeht, erfolgen.

Achtung: Wenn der für das jeweilige Lebensmittel gesetzlich festgesetzte Höchstgehalt überschritten wurde, muss die Mitteilung unverzüglich erfolgen. Sollten Sie annehmen, dass Ihre Lebensmittel nicht sicher sind, müssen Sie die zuständigen Stellen unverzüglich über ergriffene Maßnahmen unterrichten.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

ausgefüllte Formulare

Gebühren

keine

Zuständigkeit

  • wenn der Firmensitz Ihres Lebensmittelunternehmens in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung

  • wenn der Firmensitz Ihres Lebensmittelunternehmens in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht der Untersuchungsergebnisse (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Mitteilung) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die zuständige Stelle kann ein Bußgeld von bis zu EUR 20.000 verhängen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

23.10.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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