Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und polychlorierte Biphenyle (PCB) zu melden.
Damit sollen mögliche Probleme früher erkannt werden.
Voraussetzungen
Sie sind Lebensmittelunternehmer und haben Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB.
Ablauf
Name des Unternehmens
Probennummer
untersuchtes Erzeugnis
Probenahmeort
analysierter Stoff
Fristen
Ihre Mitteilung muss innerhalb von 14 Tagen, nachdem das Untersuchungsergebnis endgültig feststeht, erfolgen.
Achtung: Wenn der für das jeweilige Lebensmittel gesetzlich festgesetzte Höchstgehalt überschritten wurde, muss die Mitteilung unverzüglich erfolgen. Sollten Sie annehmen, dass Ihre Lebensmittel nicht sicher sind, müssen Sie die zuständigen Stellen unverzüglich über ergriffene Maßnahmen unterrichten.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
ausgefüllte Formulare
Gebühren
keine
Zuständigkeit
wenn der Firmensitz Ihres Lebensmittelunternehmens in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
wenn der Firmensitz Ihres Lebensmittelunternehmens in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht der Untersuchungsergebnisse (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Mitteilung) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die zuständige Stelle kann ein Bußgeld von bis zu EUR 20.000 verhängen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
23.10.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg