Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Wechselkennzeichen beantragen

Sie haben zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder?

Sie können dafür ein Wechselkennzeichen erhalten.
Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine weitere flexible Fahrzeugnutzung.

Beispiele für mögliche Fahrzeugkombinationen:

  • zwei PKW
  • ein PKW und ein Wohnmobil
  • zwei Motorräder
  • zwei leichte Anhänger

Hinweis: Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eines oder können beide auch Oldtimer mit H-Kennzeichen sein.

Sie können die Fahrzeuge nicht zeitgleich nutzen. Das Fahrzeug, an dem sich nicht das vollständige Kennzeichenschild befindet, dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen, sondern nur in Garagen oder auf Privatgelände abstellen.

Tipp: Die eingeschränkte Nutzung sollten Versicherer bei den Prämien berücksichtigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen.

 

Voraussetzungen

  • M1 (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen außer Fahrersitz)

  • L (zum Beispiel Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und bestimmte vierrädrige Kraftfahrzeuge)

  • Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässige Gesamtmasse)

  • zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen (zum Beispiel ein PKW und ein Motorrad)

  • Fahrzeuge mit

    • Saisonkennzeichen
    • Kurzzeitkennzeichen
    • RotenKennzeichen
    • GrünenKennzeichen
    • Ausfuhrkennzeichen

  • Saisonkennzeichen

  • Kurzzeitkennzeichen

  • RotenKennzeichen

  • GrünenKennzeichen

  • Ausfuhrkennzeichen

  • Saisonkennzeichen

  • Kurzzeitkennzeichen

  • RotenKennzeichen

  • GrünenKennzeichen

  • Ausfuhrkennzeichen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro aber mehr als 10 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.

  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

Ablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen den Antrag auf Erteilung des Wechselkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Wenn ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihre Fahrzeuge vorführen.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihren Fahrzeugen die Wechselkennzeichen zu und versieht die Kennzeichenschilder mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette).

Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist auf zwei Fahrzeuge bezogen und kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen (zum Beispiel Neuzulassung, Abmeldung, Ummeldung mit und ohne Halterwechsel, Wiederzulassung bezogen auf ein oder zwei Fahrzeuge). Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.

Auflistungen der Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie auf unserer Seite

Wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Zulassungsbehörde.

Gebühren

Es werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Hinweis: Bei Wechselkennzeichen erhöhen sich die Gebühren bei der Zulassung, Wechsel der Erkennungsnummer, Wechsel der Kennzeichenart sowie bei Umschreibung aus einem anderen Verwaltungsbezirk - mit und ohne Halterwechsel - um 6 EUR je Fahrzeug.

Zuständigkeit

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung

  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Rechtsgrundlage

  • § 9 Absatz 2 Zuteilung von Kennzeichen

  • § 10 Absatz 2 Nummer 7 Besondere Kennzeichen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

Sonstiges

Auf die Höhe der Fahrzeugsteuer wirkt sich das Wechselkennzeichen nicht aus.

Freigabevermerk

07.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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