Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen

Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie

  • eine Fachkraft mit Berufsausbildung,
  • eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung oder
  • Forscher sind.

Hinweis: Ein Recht auf Familiennachzug haben

  • Ihre minderjährigen Kinder,
  • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau und
  • Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin.

Sie dürfen auch erwerbstätig sein.

Voraussetzungen

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.

  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie

    • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
    • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.

  • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich

  • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie

  • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.

  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.

  • Sie haben keine Vorstrafen.

  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

  • Sie dürfen erwerbstätig sein und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.

  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.

  • Sie haben 48 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.

  • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.

  • Sie besitzen seit vier Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:

    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft oder als Forscher beziehungsweise Forscherin
    • Blaue Karte EU

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft oder als Forscher beziehungsweise Forscherin

  • Blaue Karte EU

  • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich

  • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie

  • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft oder als Forscher beziehungsweise Forscherin

  • Blaue Karte EU

Ablauf

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.

Anschließend erhalten Sie entweder die Niederlassungserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht

  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts

  • Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt

  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen

  • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben

  • Nachweis, dass Sie seit vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen

  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung

  • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen

  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung

  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

  • Nachweis des angemessenen Arbeitsplatzes

Gebühren

113,00 EUR

Zuständigkeit

  • wenn Sie in einer Großen Kreistadt oder in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.

  • Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt wohnen: das Landratsamt.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

  • §18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Sonstiges

Sie erhalten die Erlaubnis als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Freigabevermerk

29.12.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

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