Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Jagdschein - Verlängerung beantragen

Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.

Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung

  • Mindestalter: 16 Jahre

Ablauf

Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen (direkt in der jeweiligen Stelle vor Ort, online (sofern dies angeboten wird) oder schriftlich per Post).
Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen.
Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück.

Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.

Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Personalausweis

  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:

    • EUR 500.000 für Personenschäden und
    • EUR 50.000 für Sachschäden

  • EUR 500.000 für Personenschäden und

  • EUR 50.000 für Sachschäden

  • EUR 500.000 für Personenschäden und

  • EUR 50.000 für Sachschäden

Gebühren

  • für einen Tagesjagdschein: EUR 25,00

  • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50,00

  • Jagdförderung

  • jagdliche Forschung

  • wildbiologische Forschung

  • Wildschadensverhütung

Zuständigkeit

  • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: Die Stadtverwaltung

  • Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: Das Landratsamt

Rechtsgrundlage

  • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein

  • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung

  • § 28 Jagdabgabe

  • § 15 Allgemeines zum Jagdschein

  • § 16 Jugendjagdschein

  • § 17 Versagung des Jagdscheins

  • § 18 Entziehung des Jagdscheins

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

Freigabevermerk

02.03.2026 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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