Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen
Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?
Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.
Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:
- Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
- Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart
Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Voraussetzungen
Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt
Ablauf
welches Gewässer Sie befahren möchten und
fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.
Fristen
Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.
Bearbeitungsdauer
hängt vom Einzelfall ab
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
vom Einzelfall abhängig
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.
Gebühren
Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung beziehungsweise -satzung.
Zuständigkeit
wenn sich das Gewässer in einem Stadtkreis befindet: die Stadtverwaltung
wenn sich das Gewässer in einem Landkreis befindet: das Landratsamt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
im Falle eines ablehenenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung
Sonstiges
s.o.
Vertiefende Informationen
von der zuständigen Stelle zu erfragen
Freigabevermerk
Stand: 10.10.2022Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg