Schadensmeldung - Straßenschaden melden
Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Art der Beschädigung,
Bezeichnung der Straße, wiezum Beispiel. A 81, B 10, Marktstraße
den Straßenabschnitt (zum Beispiel zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Fristen
Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Art des Schadens
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Gebühren
bei Meldung von Schäden: keine
bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Zuständigkeit
auf Autobahnen: die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes
auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 zuständig, bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt.
auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, zum Beispiel in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Bezugsort
Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Entfällt
Sonstiges
Keine
Freigabevermerk
30.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg