Schornsteinfeger beauftragen
Für folgende Aufgaben können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:
- Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
- Messen der Abgaswerte
Folgende Aufgaben sind dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin vorbehalten:
- Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen
- Feuerstättenschau
- Führung des Kehrbuchs
Voraussetzungen
als Eigentümer oder Eigentümerinnen vonHaus- und Wohnungseigentumoder
als Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Ablauf
Im Feuerstättenbescheid ist festgelegt, wann welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Den Bescheid erhalten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer bzw. Haus- oder Wohnungseigentümerin nach jeder Feuerstättenschau oder nach einer Bauabnahme von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin. Die Feuerstättenschau findet zwei Mal in sieben Jahren statt.
Sie müssen die dort festgelegten Arbeiten rechtzeitig bei einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb in Auftrag geben.
Fristen
Die Fristen zur Durchführung der Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten ergeben sich aus dem Feuerstättenbescheid.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Feuerstättenbescheid
Gebühren
nicht hoheitlicheAufgaben: Den Preisfür die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten können Sie frei verhandeln. Lassen Sie sich vom Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl ein Angebot unterbreiten. Beachten Sie, dass es sich um gewerbliche Arbeiten handelt und die Betriebe nicht verpflichtet sind, Ihren Auftrag anzunehmen.
hoheitliche Aufgaben: DieKostensind in der Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes (KÜO) festgesetzt. Als Grundstückseigentümeroder Grundstückseigentümerinmüssen Sie diese zahlen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihr zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihre zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder Ihr Landratsamt, in Stadtkreisen die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Jeder Betrieb, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keine
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
22.10.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg