Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im freiberuflichen Bereich (VgV) beantragen

Durch Teilnahme am Präqualifikationsverfahren können Ingenieurbüros beziehungsweise Unternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation für Planungsleistungen für einzelne oder mehrere Leistungsbilder in folgenden Bereichen nachweisen:

  • Fachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • Leistungsfähigkeit

Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Nachweise nach festgelegten Kriterien.

Voraussetzungen

  • Inhaberin oder Inhaber

  • Mitinhaberin oder Mitinhaber

Ablauf

  • Das notwendige Antragsformular steht im Internet zum Download zur Verfügung.

  • Schicken Sie den Antrag unterschrieben und mit allen erforderlichen an die zuständige Stelle.

  • Ein Merkblatt erklärt umfassend und Schritt für Schritt, was Sie beim Ausfüllen des Antrags beachten müssen. Es steht ebenfalls im Internet zum Download zur Verfügung. Präqualifiziert wird alles, was nicht projektspezifisch ist.

  • Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.

  • Entspricht die Präqualifizierungsstelle Ihrem Antrag und erteilt sie die Präqualifizierung, trägt sie Ihr Unternehmen in die Liste präqualifizierter Unternehmen auf ihrer Internetseite ein.

  • Weiter werden die für die öffentlichen Auftraggeber auf gesonderten Antrag einsehbaren Dokumente und Nachweise hinterlegt. Das präqualifizierte Unternehmen erhält ein Zertifikat mit einer Nummer. Zusätzlich zum Zertifikat wird ein digitaler Stempel mit Gültigkeitsdauer der Präqualifizierung erteilt.

Fristen

Nach Erhalt und Registrierung des Antrags prüft die Präqualifizierungsstelle diesen auf Vollständigkeit. Ist der Antrag unvollständig, hat sie innerhalb von 20 Kalendertagen vom Antragsteller oder von der Antragstellerin die fehlenden Informationen oder Unterlagen nachzufordern. Die Präqualifizierungsstelle kann dem Antragsteller oder der Antragstellerin eine angemessene Frist (nicht weniger als 20 Kalendertage) zur Vervollständigung des Antrags setzen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin kann Verlängerung um maximal weitere 20 Kalendertage beantragen. Erfolgt die Vervollständigung des Antrags nicht fristgerecht, wird der Antrag abgelehnt und von der Registrierung gestrichen. Ein neuer Antrag kann jederzeit gestellt werden. Die Eintragung ist 12 Montae gültig danach kann sie auf Antrag um weitere 12 Monate verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Die Frist zur Entscheidung über den Antrag soll 6 Wochen nicht überschreiten. Die Frist beginnt zu laufen, sobald Sie der Präqualifizierungsstelle einen vollständigen und widerspruchsfreien Antrag vorlegen.

Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit, nachdem sie ihn erhalten und registriert hat.
Ist Ihr Antrag unvollständig, muss die Präqualifizierungsstelle innerhalb von 20 Kalendertagen die fehlenden Informationen oder Unterlagen vom Antragsteller beziehungsweise von der Antragstellerin nachfordern.

Die Präqualifizierungsstelle kann dem Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin eine angemessene Frist setzen, um den Antrag zu vervollständigen. Diese darf nicht kürzer als 20 Kalendertage sein. Der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin kann eine Verlängerung um maximal weitere 20 Kalendertage beantragen.

Vervollständigen Sie den Antrag nicht fristgerecht, wird der Antrag abgelehnt und von der Registrierung gestrichen. Einen neuen Antrag können Sie jederzeit stellen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Angaben und Erklärungen, mit denen Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen)

  • Leistungsbildern die das Zertifikat beinhaltet

  • Haftpflichtversicherung

  • Spezielle Qualifikationen

  • Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Unbescholtenheit

  • mindestens drei Referenzen pro beantragtem Leistungsbild

  • Struktur des Unternehmens und Benennung der technischen Leitung

  • Verfügung über Geräte und technischer Ausstattung

  • Qualitätssicherung

  • Weiterbildungszertifikate

Gebühren

  • Prüfung und Erstpräqualifikation: 400 EUR (Antrags-/Prüfgebühr) + 200 EUR (Führungsgebühr für das 1. Jahr)

  • jährliche Wiederholungsprüfung und Erneuerung des Zertifikats: 240,00 EUR. Diese Kosten fallen nur einmal im Jahr an.

  • zwischenzeitliche Ergänzungen oder Einschränkungen des Zertifikats: je 240,00 EUR

Zuständigkeit

die zuständige Berufskammer

Für Ingenieurinnen und Ingenieure ist dies in Baden-Württemberg die Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Lenore-Volz-Straße 3, 70372 Stuttgart, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle einzulegen.

Sonstiges

  • der staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung,

  • dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg,

  • dem Landkreistag,

  • dem Städtetag,

  • und dem Gemeindetag Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

07.07.2026 Ingenieurkammer Baden-Württemberg

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