Jagdschein - Ausstellung beantragen
Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre sowie als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.
Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet.
Voraussetzungen
Mindestalter:
- 18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
- 16 Jahre (Jugendjagdschein)
18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
16 Jahre (Jugendjagdschein)
Bestandene deutsche Jägerprüfung
Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
16 Jahre (Jugendjagdschein)
Ablauf
Füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus.
Geben Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei Ihrer unteren Jagdbehörde ab beziehungsweise übersenden Sie diesen auf dem Postweg.
Legen Sie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung bei.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
Personalausweis
Aktuelles Passfoto (muss nicht biometrisch sein)
Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
- EUR 500.000 für Personenschäden und
- EUR 50.000 für Sachschäden
EUR 500.000 für Personenschäden und
EUR 50.000 für Sachschäden
EUR 500.000 für Personenschäden und
EUR 50.000 für Sachschäden
Gebühren
für einen Tagesjagdschein: EUR 25,00
pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50,00
Jagdförderung
jagdliche Forschung
wildbiologische Forschung
Wildschadensverhütung
Zuständigkeit
Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: Die Stadtverwaltung
Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: Das Landratsamt
Rechtsgrundlage
§ 26 Jägerprüfung, Jagdschein
§ 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
§ 28 Jagdabgabe
§ 15 Allgemeines zum Jagdschein
§ 16 Jugendjagdschein
§ 17 Versagung des Jagdscheins
§ 18 Entziehung des Jagdscheins
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.
Freigabevermerk
27.01.2026 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg