Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen

Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.

Voraussetzungen

  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.

  • Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.

  • Vorlage der Konzeption der Einrichtung und des Konzepts zum Schutz vor Gewalt

Ablauf

  • Gesundheitsamt

  • Veterinäramt

  • Baurechtsbehörde

  • Brandschutzbehörde

  • Unfallkasse

  • die Angebotsformen

  • die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder

  • das notwendige Personal

  • sonstige Rahmenbedingungen

Fristen

Keine

 

Bearbeitungsdauer

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Antragsformular mit Gruppenblättern

  • Konzeption der Einrichtung

  • Konzept zum Schutz vor Gewalt

  • Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung

    • bei Neuantrag beziehungsweise. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung

  • bei Neuantrag beziehungsweise. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung

  • Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)

Gebühren

keine

Zuständigkeit

Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

Rechtsgrundlage

  • §45Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

  • § 104 Bußgeldvorschriften

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

Wir empfehlen bei einer Neueröffnung eine Kontaktaufnahme mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme sowie eine frühzeitige Beratung bereits während der Planung.

Sie können sich schon während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.

Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

18.08.2025 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

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