Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen
Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.
Voraussetzungen
Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.
Vorlage der Konzeption der Einrichtung und des Konzepts zum Schutz vor Gewalt
Ablauf
Gesundheitsamt
Veterinäramt
Baurechtsbehörde
Brandschutzbehörde
Unfallkasse
die Angebotsformen
die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
das notwendige Personal
sonstige Rahmenbedingungen
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Antragsformular mit Gruppenblättern
Konzeption der Einrichtung
Konzept zum Schutz vor Gewalt
Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
- bei Neuantrag beziehungsweise. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
bei Neuantrag beziehungsweise. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)
Gebühren
keine
Zuständigkeit
Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Rechtsgrundlage
§45Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
§ 104 Bußgeldvorschriften
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
Wir empfehlen bei einer Neueröffnung eine Kontaktaufnahme mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme sowie eine frühzeitige Beratung bereits während der Planung.
Sie können sich schon während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.
Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
18.08.2025 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg