Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Ablauf

  • Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.

  • Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

keiner

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Mitarbeiter

Jürgen Kern
Sachbearbeitung Wald, Jagd- und Fischereirecht sowie Ansprechpartner in Sachen Steuern, Abgaben, Gebühren, Bestattungswesen
07043 10323steueramt(@)maulbronn.de

Zugehörige Lebenslagen

Nach der Ehescheidung/Aufhebung
Der Bund fürs Leben - Auflösung
Mitteilungen an Behörden und Institutionen
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