Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Trinkwasser - Verunreinigungen melden

Bei der öffentlichen Wasserversorgung sind die kommunalen Wasserversorger beziehungsweise Wasserversorgungsunternehmen dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dürfen
keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch innerhalb der Gebäudewasserversorgungsanlage verunreinigt werden. Hier sind für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und die Vorschriften zum Betrieb der Wasserverteilung die Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter verantwortlich.
Das gilt auch im Hinblick auf eine eventuell notwendige Sanierung der Rohrleitungen.

Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein.
Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.

Die Wasserversorger beziehungsweise Wasserversorgungsunternehmen oder auch der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch Trinkwasseruntersuchungen.
Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung veranlassen.

Voraussetzungen

Sie stellen Verunreinigungen oder ungewöhnliche Veränderungen an Ihrem Trinkwasser fest.

Ablauf

  • Ihren Wasserversorger

  • den Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter) oder

  • das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
    Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder

    • das Landratsamt oder,
    • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
    • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.

  • das Landratsamt oder,

  • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder

  • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.

  • das Landratsamt oder,

  • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder

  • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.

  • Farbe

  • Geschmack

  • Geruch

  • allgemeine Beschaffenheit (zum Beispiel Schaumbildung)

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

Zuständigkeit

  • der örtliche Wasserversorger oder

  • der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaft) oder

  • das örtlich zuständige Gesundheitsamt

  • das Landratsamt,

  • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,

  • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

Rechtsbehelf

keiner

Sonstiges

Wasser aus der Leitung hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Sie können es ohne Bedenken trinken. Beachten Sie dabei, dass das Wasser zuvor nicht mehr als etwa vier Stunden in der Leitung „gestanden“ hatte. Vor allem morgens sollte man das Wasser etwas laufen lassen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt. Außerdem sollten Sie vorsorglich nur Kaltwasser trinken beziehungsweise für die Zubereitung von Lebensmitteln verwenden und das Wasser bei Bedarf erhitzen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers. Bestimmte Stoffe, die aus dem Leitungsmaterial in das Wasser übergehen, finden sich vor allem im Warmwasser, nicht aber nennenswert im Kaltwasser.

Vertiefende Informationen

  • Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Haus- und Wohnungseigentümer eine Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser aus der Trinkwasserinstallation auf Legionellen.

  • Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zum Thema "Trinkwasserüberwachung".

  • Eine Liste der in Baden-Württemberg für die Untersuchung von Trinkwasser zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen wird vom Ministerium Ländlicher Raum im Internet veröffentlicht .

  • Sie können die Untersuchung Ihres Trinkwassers bei einem dieser Labore (außer den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern) auch auf eigene Kosten beauftragen.

Freigabevermerk

06.07.2026 Ministerium Ländlichen Raum Baden-Württemberg

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