Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Hypothek oder Grundschuld bestellen

Hypothek und Grundschuld sind Rechte an einem Grundstück, die im Regelfall für Dritte (zumeist Kreditinstitute) bestellt werden und diese berechtigen, sich unter vorher festgelegten Voraussetzungen (Sicherungsfall) aus dem Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung zu befriedigen (Grundpfandrechte).

Sie dienen vor allem der Absicherung von Krediten:

  • Die Hypothek sichert eine konkret festgelegte Forderung und hängt in ihrem Bestand von dieser ab.
  • Die Grundschuld ist nicht an eine konkrete Forderung gebunden und in ihrem Bestand somit nicht von einer Forderung abhängig. Sie kann beliebig oft als Sicherheit verwendet werden, auch für neue Darlehen. In einem zwischen Ihnen als Kreditnehmer und der kreditgewährenden Bank geschlossenen Sicherungsvertrag („Sicherungszweckerklärung“) wird geregelt, welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden.

Die Grundschuld ist das am häufigsten bestellte Grundpfandrecht; wegen ihrer Unabhängigkeit von einer konkreten Forderung und der damit einhergehenden Flexibilität hat sie in der Praxis die Hypothek weitgehend verdrängt.

Grundpfandrechte können auch als Briefgrundpfandrechte begründet werden. Das erleichtert bei der Hypothek die Abtretung der hypothekarisch gesicherten Forderung und bei der Grundschuld die Übertragung der Grundschuld selbst, da hierfür bei einem Briefgrundpfandrecht keine Eintragung im Grundbuch erforderlich ist.

Hinweis: Im Einzelnen sind zahlreiche Fallgestaltungen vorstellbar. Deshalb ist eine Einzelberatung durch den Notar unerlässlich.

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer eines Grundstücks und möchten dieses mit einem Grundpfandrecht belasten, etwa um einen Kredit zu erhalten.

Ablauf

Wenden Sie sich für die Bestellung eines Grundpfandrechts zunächst an einen Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl.
Dasselbe gilt für die Löschung eines Grundpfandrechts.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall unterschiedlich

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein.
Das Formular zur Bestellung einer Grundschuld erhalten Sie in der Regel von Ihrer finanzierenden Bank zur Weitergabe an Ihren Notar oder Ihre Notarin.

Gebühren

Je nach Einzelfall fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

Informieren Sie sich bei Ihrem Notar, mit welchen Kosten Sie für die Bestellung oder Löschung des Grundpfandrechts rechnen müssen.

Zuständigkeit

Die Belastung eines Grundstücks mit einem Grundpfandrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung müssen Sie beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.

Rechtsgrundlage

  • § 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung

  • § 1113 Hypothek

  • § 1116 Brief- und Buchhypothek

  • § 1191 Grundschuld

  • § 1192 Anwendbare Vorschriften

  • § 13 Antrag

  • § 19 Bewilligung

  • § 29 Form

  • § 794 Absatz 1 Nummer 5 Weitere Vollstreckungstitel

  • § 800 Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer

Rechtsbehelf

Etwaige Rechtsbehelfe hängen von den diesen zugrunde liegenden rechtlichen Bedürfnissen ab

Sonstiges

  • die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll, und

  • die Unterwerfung in das Grundbuch eingetragen ist.

Freigabevermerk

14.04.2026 Justizministerium Baden-Württemberg

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