Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und polychlorierte Biphenyle (PCB) zu melden.
Damit sollen mögliche Probleme früher erkannt werden.
Voraussetzungen
sind Futtermittelunternehmer und
haben Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB.
Ablauf
Name des Unternehmens
Probennummer
untersuchtes Erzeugnis
Probenahmeort
analysierter Stoff
Fristen
Ihre Mitteilung muss binnen 14 Tagen, nachdem das Untersuchungsergebnis endgültig feststeht, erfolgen.
Achtung: Wenn der für das jeweilige Futtermittel gesetzlich festgesetzte Höchstgehalt überschritten wurde, muss die Mitteilung unverzüglich erfolgen.
Sollten Sie annehmen, dass Ihre Futtermittel nicht sicher sind, müssen Sie die zuständigen Stellen unverzüglich über ergriffene Maßnahmen unterrichten.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
ausgefüllte Formulare
Verwenden Sie dazu die elektronischen Vorlagen (digitale Dateien) und Ausfüllhinweise für die Excel-Tabellen.
Gebühren
keine
Zuständigkeit
das für Sie zuständige Regierungspräsidium
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keiner
Sonstiges
Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht der Untersuchungsergebnisse (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Mitteilung) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die zuständige Stelle kann ein Bußgeld von bis zu EUR 20.000 verhängen.
Informationen über die amtliche Futtermittelkontrolle finden Sie in der Lebenslage "Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd".
Vertiefende Informationen
Im Portal des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfahren Sie mehr über Dioxine und andere langlebige organische Verbindungen.
Es erstellt auf Basis der Unternehmensmeldungen quartalsweise Berichte über Untersuchungsaktivitäten und veröffentlicht diese in seinem Portal.
Freigabevermerk
21.10.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg